Rechnung Steuerbüro für EKSt

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob eine Rechnung von einem Steuerbüro über 1.080 € überteuert ist? Zu machen war folgendes 1 Mann Betrieb, Baubranche, ca. 45.000 € Umsatz pro Jahr netto. USt., Gewerbe St. usw.

Danke schon mal im Voraus

pauline

Welche Leistungen wurden denn abgerechnet? Welche Rechtsform hat der 1-Mann-Betrieb?

Wenn das

Buchführung u. UST -Voranmeldungen
Jahresabschluß
ESt-Erklärung
GewSt-Erklärung
USt-Erklärung
ggf. Lohnbuchhaltung ,mit LohnSt-Anmeldung abdeckt

ist das preiswert…

Welche Leistungen wurden denn abgerechnet? Welche Rechtsform
hat der 1-Mann-Betrieb?

Halt selbständig ohne Angestellte.

Wenn das

Buchführung u. UST -Voranmeldungen

Die USt. Voranmeldung wird selber gemacht.

Jahresabschluß
ESt-Erklärung
GewSt-Erklärung
USt-Erklärung
ggf. Lohnbuchhaltung ,mit LohnSt-Anmeldung abdeckt

Ohne Lohnbuchhaltung.

Ist auch nur ein Ordner voll und der ist ordentlich nach Quartalen sortiert.

Mir kommt der Betrag von 1.080 € ziemlich heftig vor.

Gruß
pauline

Servus,

auf der Honorarnote stehen die einzelnen Tätigkeiten, die berechnet werden, und ggf. ist Auslagenersatz aufgeführt.

Mit diesen Werten und den jeweils angeführten Gegenstandswerten lässt sich leicht feststellen, in welchem Bereich der von der StBGebV vorgegebenen Spanne sich das Honorar bewegt. Übern Daumen gepeilt: Unteres Drittel.

Sicher ist, dass sich das Honorar erheblich senken lässt, wenn der Unternehmer seine Aufzeichnungen bzw. Finanzbuchhaltung in einer Weise erfasst, die für den StB unmittelbar verwertbar ist, so dass er nicht von Null an alle Belege neu buchen (lassen) muss. Über diesen Punkt sollte man mit ihm diskutieren können - wobei die Möglichkeiten, die es da gibt, auch davon abhängen, was der Mandant kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

danke erstmal für Deine Antwort.

Sicher ist, dass sich das Honorar erheblich senken lässt, wenn
der Unternehmer seine Aufzeichnungen bzw. Finanzbuchhaltung in
einer Weise erfasst, die für den StB unmittelbar verwertbar
ist, so dass er nicht von Null an alle Belege neu buchen
(lassen) muss. Über diesen Punkt sollte man mit ihm
diskutieren können - wobei die Möglichkeiten, die es da gibt,
auch davon abhängen, was der Mandant kann.

Und wie erfassen? Da es eigentlich nur ERs, die in Regel immer gleich sind, könnte man das schon. Bloss wie? Welche Möglichkeiten gibt es?

Gruß
pauline

Moin,
i.d.R. nutzt der Steuerberater ein EDV-Programm - meist das aus Nürnberg - zur Erstellung der Gewinnermittlung und auch der Steuererklärungen. Wenn nun der Mandant einmal jährlich die Buchhaltung schön sortiert (für jeden StB und seine Angestellten ein Traum!) einreicht, dann müssen die Eingangs- und Ausgangsrechnungen in diesem Programm erfasst werden. Was Zeit und Geld kostet.

Es gibt nun die Möglichkeit, dass der Mandant dies vorab selbst macht mittels eines Programmes und die Daten dann in das Programm des Steuerberaters übertragen werden. Welches Programm lohnenswert ist, kann der Steuerberater sagen. Es gibt kostenlose und kostengünstige.Und hier ist es nun wichtig, dass der Mandant die nötige Kenntnis hat, diese Daten selbst zu erfassen. Soll heißen, er weiß, als was Eingangs- und Ausgangsrechnungen gebucht werden.

Im Übrigen lohnt es sich immer, dass Gespräch mit dem Steuerberater zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Viele Grüße
e

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Hallo,

Danke erstmal für die umfangreiche Antwort

i.d.R. nutzt der Steuerberater ein EDV-Programm

Es gibt nun die Möglichkeit, dass der Mandant dies vorab
selbst macht mittels eines Programmes und die Daten dann in
das Programm des Steuerberaters übertragen werden. Welches
Programm lohnenswert ist, kann der Steuerberater sagen. Es
gibt kostenlose und kostengünstige.Und hier ist es nun
wichtig, dass der Mandant die nötige Kenntnis hat, diese Daten
selbst zu erfassen. Soll heißen, er weiß, als was Eingangs-
und Ausgangsrechnungen gebucht werden.

Ist schon klar, ich habe eine kaufmännische Ausblildung, war allerdings noch zu DDR-Zeiten. Ich weiss also was Ein- und Ausgangsrechnungen sind. Kannst Du mir vielleicht ein Link von einem kostenlosen Programm schicken?

Viele Grüße
pauline

Moin,
was das Programm angeht, so wäre es sinnvoll, dass mit dem Steuerberater zu klären, denn die Programme müssen schon kompatibel sein.
Viele Grüße
e

P.S
Das man weiß, was ER und AR sind, ist mir schon klar. Es geht eher darum, dass man auch weiß, welchen Aufwandsarten (Wareneingang, Ausgangsfrachten, Betriebsbedarf etc…) man speziell die AR zuordnet. Und dass man auch weiß, dass es auch nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gibt, was es mit der Umsatz- und Vorsteuer auf sich hat usw.