Hallo
Wenn man eine Rechnung erhälte und auf dieser Rechn. nur ein gesamtlohn steht, ist das Rechtens?
Man muss doch wissen wie viel Std. gearbeitet wurden, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen würde.
Normalerweise werden doch auch die geleisteten Stunden aufgeführt.
Hoffe auf Antwort
Mit besten Grüßen
und vielen Dank schon mal 
Hallo,
als Verbraucher hat man grundsätzlich weder Anspruch auf eine Rechnung, noch auf bestimmte Angaben darin. Grundlage für die beiderseits zu erbringende Leistung sowie eventuelle Ansprüche ist der geschlossene Vertrag, bei dem man sich ja zu Nachweiszwecken auf die Schriftform einigen kann.
Allerdings kann der Unternehmer steuerrechtlich zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet sein. In dem Fall müssen Art und Umfang der Leistung erkennbar sein. Demnach sollte aus der Rechnung hervorgehen, dass es sich um Arbeitwerte handelt und in welcher Menge die Arbeitswerte angefallen sind. Allerdings kann für Arbeit im Rahmen des geschlossenen Vertrages auch ein Festpreis/Pauschalpreis vereinbart werden, der dann der Mengenangabe 1 entspricht. Dennoch muss dann die Bezeichnung der Leistung, also „Arbeit“ o. ä. in der Rechnung stehen.
Gruß
Martin