Rechnung über Ware die ich nie besahs

Ich habe eine Rechnung bekommen über eine Ware die ich nie besahs: Ich bin neulich im Reitsportgeschäft gewesen Ich kaufe dort oft und mich kennt da jeder. Der Inhaber sprach mich auf einen gebrauchten Dressursattel an den ich angeblich im Januar 2003 mitgenommen und noch nicht wieder gebracht habe.Ich sagte ihm das das ein Irrtum wäre und damit hatte sich die Sache für mich erledigt. Was soll ich als Springreiter mit einem Dressursattel. Ich sagte ihm noch das ich mal einen Springsattel mitgenommen habe, der aber nicht passte, und ich ihn wiedergebracht habe. Vielleicht hat er sich da vertan. Aber nein, er schwört Stein und Bein ich hätte den Dressursattel. Er hat einen Zettel mit meinem Namen, Adresse und so und da steht das drauf. Wenn das einem seiner Angestellten gewesen wäre, würde er das verstehen, aber ihm würden keine Fehler unterlaufen. Komischerweise ist aber keine Unterschrift von mit vorhanden. Adresse von mir und so hat er ja im Computer. Am Freitag bekam ich nun eine Rechnung darüber. Was soll ich tun? Soll ich zum Anwalt gehen? Wie ist meine Rechtslage? Ich habe noch mal probiert mit ihm darüber zu reden, aber das ist zwecklos.

Hallo,

widerspreche der Rechnung mit Einschreiben.

Wenn er sein Geld haben möchte, muss er BEWEISEN, dass er dir den Sattel verkauft hat und dies gerichtlich durchsetzen.

Grüsse,
Sven.

Adresse und so und da steht das drauf. Wenn das einem seiner
Angestellten gewesen wäre, würde er das verstehen, aber ihm
würden keine Fehler unterlaufen.

Sind wohl nicht mehr, nachdem er Himmel und Erde erschuf …

Adresse von mir und so hat er ja im Computer.

Wenn das funktioniert, dann schreibe ich jetzt auch schnell ein paar Rechnungen …

Hallo.

Also, die Rechnung kann er sich, wenn ihn das befriederitzen sollte, getrost in eine frei zu wählende Körperöffnung stecken. Deine Adresse oder wdgwna kann er ja sonstwoher haben … so lange Du Dir sicher bist, dass es keinen Lieferschein oder eine Bestellung mit Deiner Unterschrift gibt, ist alles paletti.

Du musst der Rechnung auch nicht - erst recht nicht per Einschreiben! - widersprechen. Wenn Du das tust, ist es ein reiner Akt der Höflichkeit von Dir, um ihm Folgen seines nicht begangenen Fehlers (*gröl*) zu ersparen.

Diese wären, wenn er so stur bleibt, dass er auf das Arbeitsgericht tappt, einen Mahnbescheid gegen Dich erwirkt und darauf hoffst, dass Du nicht widersprichst - was Du dann spätestens aber tun musst. Ansonsten wird aus der unberechtigten Forderung ein rechtswirksamer Titel, der vollstreckt werden kann. Mit Deinem Widerspruch und der Tatsache, dass er keine Unterschrift von Dir hat, bist Du dann wieder auf der sicheren Seite - mit der Folge, dass Onkel Fehlerlos auf seinen Gerichtsgebühren auch noch sitzt (und ziemlich doof ausschaut).

Es könnte natürlich auch sein, dass er seine „Forderung“ an ein Inkassounternehmen verticken will - ohne Unterschrift leuchten die ihm aber auch heim …

also bleib geschmeidig und harre.
Gruß kw

Also,

Diese wären, wenn er so stur bleibt, dass er auf das
Arbeitsgericht tappt,

das müsstest Du doch wissen: Auf Arbeitsgericht geht man, wemma angestellt ist. Wenn wer was angestellt hat , geht man auf Amtsgericht.
*g*

Gruß Oskar

off topic

)))) hehe, dankeschön für das genüssliche lesen deiner antworten und ich empfehle dringend das anstreben einer schriftstellerkarriere :wink:

…und ich dachte immer rechtsfragen seien trocken…

Hallo!

)))) hehe, dankeschön für das genüssliche lesen deiner antworten und ich empfehle dringend das anstreben einer schriftstellerkarriere :wink:

…und ich dachte immer rechtsfragen seien trocken…

…das ist ein Klischée, die Rechtspraxis jedenfalls ist sehr oft amüsant…

Gruß
Tom

das müsstest Du doch wissen: Auf Arbeitsgericht geht man,
wemma angestellt ist. Wenn wer was angestellt
hat , geht man auf Amtsgericht.

Das war Freud sein Schwager Igor Verschreibskajanski.

Gruß kw