Rechnung und Mahngebühren ohne Zahlungserinnerung

Hallo

Mich interessiert einaml folgender Vorgang.

Man bestellt Ware - sagen wir über 70 Euro, bekommt diese geliefert und übersieht dabei das die Rechnung beiliegt.
Somit bleibt dieZahlung aus.

NAch 6 Wochen wird ohne eine Zahlungserinnerung erhalten zu haben einem eine Rechnung von 120 Euro zugeschickt. Dies geschieht über 3te Firma.
Das die Ware bezahlt werden muss liegt ja klar auf der Hand - doch ohne Mahnung gleich soviel an Mahnungsgebühren zu verlangen wäre doch eine Unverschämtheit ? Oder ist dieses rein theoretisch doch möglich ?

Wäre ja dann kein schlechtes Geschäft…

Vielen Dank auch für Hinweise über Mahngebühren - ausstehenden Forderungen und Ihre Möglichkeiten.

lieben Gruß

Uwe

Huhu!

NAch 6 Wochen wird ohne eine Zahlungserinnerung erhalten zu
haben einem eine Rechnung von 120 Euro zugeschickt. Dies
geschieht über 3te Firma.
Das die Ware bezahlt werden muss liegt ja klar auf der Hand -
doch ohne Mahnung gleich soviel an Mahnungsgebühren zu
verlangen wäre doch eine Unverschämtheit ? Oder ist dieses
rein theoretisch doch möglich ?

Auch praktisch ist das möglich, allerdings ist - wenn der Verkäufer keine eigenen Mahnkosten hatte - 50 Euro Mahnkosten zu hoch. Ein Rechtsanwalt darf maximal EUR 39,- verlangen, Inkassounternehmen liegen gerne mal darüber, werden aber regelmäßig von Gerichten zurückgepfiffen.

Verzugskosten ohne vorherige Mahnung müssen von Verbrauchern allerdings nur ersetzt werden, wenn schon in der REchnung auf die Regelung des § 286 Abs. 3 BGB hingewiesen worden ist.