Hallo,
allgemeine Frage; auf vielen Rechnungen steht drauf:
„…Diese Rechnung ist maschinell erstellt und somit ohne Unterschrift gültig…“
Bedeutet das, das Rechnungen ohne Unterschrift (ggf. ohne obigen Hinweis) ungültig sind?
Grüße
J
Hallo,
allgemeine Frage; auf vielen Rechnungen steht drauf:
„…Diese Rechnung ist maschinell erstellt und somit ohne Unterschrift gültig…“
Bedeutet das, das Rechnungen ohne Unterschrift (ggf. ohne obigen Hinweis) ungültig sind?
Grüße
J
Hallo
allgemeine Frage; auf vielen Rechnungen steht drauf:
„…Diese Rechnung ist maschinell erstellt und somit ohne
Unterschrift gültig…“
Das wiederspricht meiner Erfahrung.
Bedeutet das, das Rechnungen ohne Unterschrift (ggf. ohne
obigen Hinweis) ungültig sind?
Warum sollte? Eine Rechnung benötigt keine Unterschrift.
§14 UStG Abs.4
MfG Frank
Das wiederspricht meiner Erfahrung.
Oh…
Also ich habe hier eine Rechnung von Greatnet.
Das ist ein ISP (Internetwebanbieter).
Da steht auf der Rechnung genau sowas drauf.
Grüße
Hallo,
so wird der Rechnung mehr Nachdruck verliehen und unnötige Nachfragen abgehalten.
Rechtlich aber absolut irrelevant.
Gruß
nicki
Hi,
danke.
Könnte sein, dass dies der Grund ist. Aber die Wirkung scheint mir fraglich zu sein.
Grüße
J
PS: im Prinzip könnte man ja auch drauf schreiben, dass in China gelegentlich Reissäcke umfallen, diese Rechnung aber dennoch gültig ist. So ist Deutschland 
Aber die Wirkung scheint
mir fraglich zu sein.
und wen interessiert das?
PS: im Prinzip könnte man ja auch drauf schreiben, dass in
China gelegentlich Reissäcke umfallen, diese Rechnung aber
dennoch gültig ist. So ist Deutschland
anderswo will einer eine rechnung haben, auf der seine adresse falsch angegeben ist.
so ist deutschland. 
warum genau willst du es gesetzlich verboten sehen, dass man das reis-sack-umfallen oder das maschinell-erstllt auf einer rechnung schreibt? und warum genau sollte nicht genau das eine ‚deutsche forderung‘ sein?
anderswo will einer eine rechnung haben, auf der seine adresse
falsch angegeben ist.
so ist deutschland.
Wenn das so ist, also eine Rechnung ungültig ist, weil die ADresse so geschrieben ist, wie der Kunde es haben möchte, dann akzeptiere ich das doch auch.
Aber bisher konnte das hier noch keiner nachweisen.
Denn Rechnungen müssen lediglich eindeutige Adresse haben. Eine Adresse mit „falscher“ Ortsangabe ist aber auch eindeutig, schon alleine deswegen, weil PLZ und Strasse mit Hausnummer korrekt sind.
Im Prinzip könnte man als Ort auch „Irgendwo“ schreiben, solche Sendungen müssten genauso ankommen.
Also ich frage jetzt zum xten mal; wo steht geschrieben, das REchnungen NICHT mit der alten Ortsangabe, oder mit einem Zusatz „OT …“ versehen sein müssen? Wer kennt das genaue Gesetz, das sowas verbietet?
Als Experte muss man sowas doch wissen… 
Danke.