Hallo zusammen,
wie hatten vor ein Haus zu kaufen und sind an einen freien Finanzberater geraten. haben uns von diesem und 2 ortsansässigen Banken Kreditangebote zukommen lassen. Freier Finanzberater hat sich sehr ins Zeug gelegt und wir waren eigentlich auch entschlossen über diesen zu finanzieren. Dann bekam ich jedoch bissl Bauchgrummeln und wollte doch bei Ortsbank finanzieren, Angebote waren fast gleich. Inzwischen hatte freier Finanzberater schon alle Notwendigen Daten vom haus (grundbuch, Bauamt,…) besorgt und termine mit bank ausgemacht. Nun habe ich die Finanzierung über freien Finanzberater abgesagt und bekomme eine Rechnung über knapp 200€ für (Pauschale, Grundbuchauszug, Pläne beim Bauamt, Fahrkosten, Telefongebühren). Freier Berater hatte beim letzteb besuch meine unsicherheit gespürt und sagte immer wieder, noch könne ich woanders finanzieren, noch kein darlehensvertrag unterschreiben usw. wir haben dann jedoch bei ihm was unterschrieben, leider hab ichs nur überflogen und keine Kopie bekommen, wo angeblich drin steht das er sein geld nur von der Bank bekommt und uns keine Rechnung schreibt. So und nun ham wir den Salat. Ist das rechtens? Ist das nicht Berufsrisiko? Ich meine wenn meine Hausbank das alles besorgt hätte und ich dort die fananzierung dann abgesagt hätte hätten die mir doch sicher auch keine rechnung geschreiben?!Oder angenommen die bank hätte doch nicht finanziert, oder die Verkäufer hätten doch nicht mehr verkaufen wollen?!
Soll ich das jetzt bezahlen oder mal fragen was in der Rechnung mit pauschale gemeint ist? Kopien der Auslagen für grundbuchamt und bauamt verlangen? Dann nehme ich mal an sie hat ne telefonflat? ich glaube nicht das wir davon dei Hälfte an Kosten ausgemacht haben wie in der rechnung aufgeführt. Das einzige was ich noch einsehen würde sind beznizkosten!!!
Bin jetzt bissl ratlos!!
Hallo,
meiner Meinung nach sollten Sie nichts bezahlen, wenn Sie nichts unterschrieben haben, wo eine Zahlungsregelung getroffen wurde. Zumindest würde ich nicht zahlen und dies dem freien Finanzvermittler auch so mitteilen. Lesen Sie sich das Kleingedruckte nochmals genau durch.
MfG
Hallo,
da bin ich leider auch überfragt. Keine Ahnung ob das rechtens ist, vor allem wenn noch nichts unterschrieben wurde. Rechnungen für das Grundbuchamt bzgl. der Ausstellung eines Grundbuchauszuges könnte ich noch nachvollziehen wenn Sie den Grundbuchauszug nacher behalten dürfen auch wenn Sie nicht über den Finanzmakler finanzieren.
Tut mir leid, da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Beste Grüße
Hallo ratlos1969. Ja, so ist das mit den freien Finanzberatern. Diese sind keiner Bank verpflichtet, bekommen daher ihre Gage von den Kunden, egal, ob die Finanzierung zu stande kommt oder nicht. Aber das steht in den allgemeinen Beratungsbedingungen (oder wie die sonst heißen) drinnen. Ein Aufwand muß jedoch vom Auftraggeber erstattet werden. Auch kosten die Grundbuchauszüge Geld und die herumtelefoniererei auch. Ob jetzt die 200 EURO zu hoch sind oder nicht, weiß ich nicht. Auf alle Fälle ist hinsichtlich der Nebenkosten eine Hausbankfinanzierung in solchen Sachen wohl günstiger. Das muß man prüfen. Am besten ist es, wenn man sich die Unterlagen vorlegen läßt. Aber man sollte sich einigen. Denn 200 EURO ist bei einer Hausfinanzierung nicht die Welt, da kommt noch mehr dazu.
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Hallo,
es kommt natürlich auf die vertragliche Vereinbarung und auf den Status des Finazberaters an. Viele Finanzberater arbeiten ausschließlich für ein Verbundunternehmen (Bank, Bausparkasse, Versicherung) und sind eigentlich (auch als selbststäändige Vermittler) keine freien unabhängigen Berater. Ansonsten erhalten Finanz- und Immobilienmakler nur im Erfolgsfalle, also bei Abschluss des Vertrages, eine Provision. Wenn der Makler nur von einer von Bank XX dir ggf. eine Finanzierung vorgeschlagen hat und
du bemühst dich bei Bank YY selber um eine Finanzierung, liegt zwischen der Maklertätigkeit und dem Erfolg kein kausaler Zusammenhang, so dass hier keine Provision zu zahlen wäre.
Grundsätzlich solltest du allerding bedenken, dass eine direkte Beratung durch eine Bank (Sparkasse, Versicherungsgesellschaft, Bausparkasse etc.)
k e i n e für dich unabhängige Beratung sein und der Darlehensvertrag sich (gerade bei Immobilienkäufen) als eine auf lange Sicht für dich teure (10, 15-jährige Vertragsbindung) Finanzierung handeln kann.
Als ehemaliger Banker habe ich da schon die tollsten Sachen erlebt.
Ich hoffe, ich konnte eine erste Hilfe geben.
MfG
Ma1
Hallo alleine, die Rechnung ist a) berechtigt und b) korrekt. Von Berufsrisiko kann keine Rede sein, Du hast da etwas unterschrieben. Flüchtigkeit geht zu Deinen Lasten. Sei froh, das Du mit einem so geringen Betrag davongekommen bist. Sei bitte künftig vorsichtiger mit Unterschriften. Wenn die Finanzierung geklappt hätte, hätte der finanzberater sien Geld von der Bank bekommen und nich tvon Dir. Er kann schließlich auch nicht umsonst leben.
Schöne Grüße
Rolli
Hallo ratlos1969,
es ist entscheidend, welche Vereinbarung mit dem freien Finanzvermittler getroffen wurde.
Wie korrekt ausgeführt, ist der Aufwand, den der freie Finanzvermittler hat, in der Regel sein Berufsrisiko, d.h. kein Darlehensabschluss über ihn - keine Vergütung. Sofern neben dieser Regelung auch eine grundsätzlich mögliche Entschädigung für Kosten vereinbart wurde, die angefallen sind, könnte der Finanzberater diese auch verlagen (was allerdings unüblich ist). Dementsprechend: Vermittlungsvertrag genau lesen.
Sollte ein Kostenersatz für Kopien etc. vereinbart worden sein, erscheinen mir € 200,-- als vollkommen überhöht - € 50,- sollten für Kopien ausreichen bzw. er soll einmal die Kosten einzeln nachweisen… eine Grundbuchauszug beim Amtsgericht kostet i.d.R. €10,–.
Hallo ratlos1969,
hier meine Einschätzung des Sachverhaltes:
Meines Erachtens hast Du die Auslagen (Kosten für Grundbuchamt, Bauamt etc.) zu begleichen, da Dir diese Kosten sowieso entstanden wären, wenn Du die Unterlagen besorgt hättest. Es stehen Dir aber auch diese Unterlagen zu, das heißt Du kannst die Unterlagen vom Finanzberater anfordern. Inwieweit Beratungskosten, Benzinkosten etc. von Dir getragen werden müssen, vermag ich nicht zu beantworten, sofern es keine entsprechende (schriftliche) Vereinbarung gibt. MfG.
Hallo,
da ich bei einer „regulären“ Bank arbeite (sie haben übrigens Recht - da gibt es keine gebühr für Beratung) und mich mit den Praktiken von freien Beratern nicht auskenne, kann ich hier leider nicht helfen.
Ich empfehle bzgl.Ihrer Problematik eine Anfrage bei der Verbraucherberatung zu stellen.
Hallo,
ich würde mir auf jeden Fall mal eine Kopie dieses Schreibens besorgen.
Ob hier die Berechnung der Eur 200,00 rechtens ist, kann ich leider nicht beurteilen. Ich habe keine ausreichenden rechtlichen Kenntnisse.
Tut mir leid.
Viel Glück trotzdem.
Ohne den vertrag zu sehen kann keiner eine richtige antwort geben. aber ein vertrag zu unterschreiben ohne zu lesen ist natürlich schon sehr leichtgläubig.
beim hausbau geht es um tausende da schaut man was man unterschreibt.
Man hat dafür sogar 14 tage das haustürgeschäft auf seiner seite.
also am besten mal den vertrag schauen was d a drinnen steht.