Hallo zusammen! Ich hab mal eine frage an Euch! Ich habe am 6. Dezember mein Führerschein bestanden und mein Fahrlehrer hat bisher keine letzte Rechnung gestellt, darauf hin ging ich davon aus das ich vollständig alles gezahlt habe. Nun habe ich vor etwa einer Woche erst nach fast 1,5 Jahren eine Rechnung bekommen von 350 Euro. Mein Vater ist der Meinung die Rechnung sei Verjährt. Und er kann net nach 1,5 Jahre her kommen und mir so eine Rechnung schicken. Da ich nach der theorie gewechselt habe, musste ich meine Praxis bei einer anderen Fortsetzen. So musste ich keine Grundgebühren mehr zahlen. Jetzt stellt er mir aber eine Rechnung wo die Grundgebühr dabei ist. Somit zahle ich also nur die Grundgebühr. Ich versteh garnicht ob dies überhaupt zulässig ist. Ich war ja mit meiner Theorie schon fertig und musste bei ihm nur noch die Praxis machen. Nun meiner Frage an Euch… Ist die Rechnung schon verjährt?
und ist es zulässig das er erst meint das ich keine Grundgebühren mehr zahlen muss und nach 1,5 Jahre dann doch!
Ein Anspruch verjährt nach 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Ob die einzelnen Posten der Rechnung allerdings korrekt sind, musst Du mit Deiner Fahrschule klären.
ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung von Rechnungen, die wann und warum verjährt sind. Ich kann dir bloß sagen, dass ich meine Rechnung selber abholen musste und mein Fahrlehrer mir das auch gesagt hat.
Wenn du wirklich sicher sein willst musst du einen Anwalt fragen, tut mir leid
eine Verjährung beginnt mit Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und die Verjährung erfolgt nach 3 Jahren.
D.h., wenn du deine Theorie am 01.07.2000 beendet hast, beginnt der Verjährungszeitpunkt am 01.01.2001 und endet am 31.12.2004. Somit müsst ihr die Rechnung auch noch nach 1,5 Jahren begleichen.
Es ist nicht das Rechnungsdatum entscheidend, sondern der Tag der Leistung.
Wenn du in Fahrschule A deine Theorie komplett mit Prüfung abgeschlossen hast, so steht der Fahrschule A der komplette Grundbetrag zu. Wenn du in Fahrschule A nur einen Teil der Theorie absolviert hast, so steht der Fahrschule auch nur ein Teilbetrag zu (wieviel ist im Vertrag nachzulesen und hängt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fahrschule aus).
350 Euro erscheint mir sehr hoch für einen Grundbetrag?
Wenn du in Fahrschule B keinen Theorieunterricht beansprucht und auch keine Theorieprüfung abgelegt hast, steht Fahrschule B dafür kein Geld zu, ansonsten eben anteilig (siehe oben).
Ich bin kein Rechtsanwalt und es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Auskunft.
Im Zweifelsfall bitte eine Rechtsberatung aufsuchen.
Hallo,
bei der Anmeldung mußt du ein Anmeldeformular unterschrieben haben, da steht alles drauf was Dir berechnet werden kann. Verjährt ist die Rechnung sicherlich noch nicht.
eine Rechnung verjährt bei nichtbezahlen in der Regel nach einem Jahr.
Für Fragen im Vertragsrecht ist allerdings mein Rat nur unverbindlich. Ein Rechtsanwalt (kurzer Anruf) kann da genauere Auskunft erteilen.
Hallo Michelle! Also wie ich das lese hat deine Fahrschule, bei der du die Theorie gemacht hast, dir die Grundgebühr in Rechnung gestellt. Die Grundgebühr ist eine Aufwandsentschädigung für die geleisteten Unterrichte , sowie andere Leistungen die mit deiner theoretischen Ausbildung zu tun haben. Das es spät kommt ist leider ärgerlich, kann aber in der täglichen Hektik schon mal passieren. Und wenn du bis dahin noch nichts gezahlt hattest, mußtest du ja damit rechnen nochmal eine Abrechnung zu bekommen. Über die genaue Ablaufzeit solcher Ansprüche kann ich dir leider auch nichts sagen.
Hallo,
ich versteh nur Bahnhof! Bei welcher Fahrschule hast du Theorie gemacht? Bei der wo du jetzt die Rechnung gekriegt hast? Oder hast du die Rechnung von der Fahrschule gekriegt wo du die Praxis gemacht hast? Und woher kommen die 1,5 Jahre? Dezember ist für mich gerade mal 3 Monate her. Wenn du Antworten auf deine Fragen haben willst, solltest du die präziser und genauer formulieren. Aber zu der Verjährung kann ich nichts sagen. Bin schließlich kein Rechtsexperte (was ich auch angegeben hab!). Stell deine Frage nochmal im Verkehrsbrett, aber in der 3. Person sonst wird´s gelöscht.
Gruß
ob nach 1,5 Jahren keine Rechnung mehr für eine Leistung gestellt werden kann wage ich einmal zu bezweifeln…
Letztlich zählt das, was im Ausbildungsvertrag steht beim Wechsel - ob mit oder ohne Grundbetrag… Jede Fahrschule entscheidet es letztlich selbst, ob bei einem Wechsel noch der volle Grundbetrag fällig wird, oder nicht. Was hast du und/ oder deine Eltern unterschrieben?
Sprecht doch einfach mal mit der Fahrschule - bevor die Schreiben vom Anwalt kommen…
…habe beim durchstöbern meines W W W Kontos noch diese Frage entdeck.
Ich gehe mal davon aus, dass sie nach so langer Zeit bereits beantwortet wurde.
Falls nicht, bitte nochmal melden…danke.
M.