Rechnung / Verjährung Gewerbe an Gewerbe

Hallo Gemeinde,
würde gerne mal einen eventuellen Fall diskutieren:
Angenommen ein Subunternehmer wird für einen Gewerbetreibenden tätig. Und nehmen wir mal ein hypothetisches Jahr: 2007 Die erbrachte Leistung bestehen bspw. aus Fahren, Auf- und Abbau von Möbeln und kleineren Hilfsarbeiten.

Der Gewerbetreibende zieht um, meldet sein Gewerbe ab und meldet es an seinem neuen Wohnort wieder an.

In 2011 ‚findet‘ der Subunternehmer den Gewerbetreibenden wieder und erinnert telefonisch und per Mail an eine unbezahlte Rechnung.
Der Gewerbetreibende allerdings ist sich sicher, dass es keine offene Rechnung mehr gibt.

Wirkt das Telefonat bzw. das Mail bereits als Hemmung?
Ist der Anspruch vielleicht sogar bereits verjährt?
Ist möglicherweise das „alte“ Gewerbe als Zahlungspflichtiger denkbar - welches nicht mehr besteht?
Kann der Gewerbetreibende durch Ablehnung des Anspruches irgendetwas bewirken und/oder auf was kann er sich berufen.

Ich freue mich auf einen regen Austausch und bin gespannt auf hoffentlich viele Perspektiven.

Hallo,

Ist der Anspruch vielleicht sogar bereits verjährt?

Kann der Gewerbetreibende durch Ablehnung des Anspruches
irgendetwas bewirken und/oder auf was kann er sich berufen.

er kann sich erfolgreich auf Verjährung berufen.

Leistung 2007, Beginn der Verjährung 31.12.2007, Verjährungsfrist 3 Jahre.

Gruß

S.J.