Ein deutscher Kleinunternehmer (Gewerbe) beauftragt einen ukrainischen Einzelunternehmer (oder Firma) für ihn zu programmieren. Dabei arbeitet deutscher Unternehmer OHNE Umsatzsteuer. Wie müssen diese Rechnungen aussehen, u. A. mit oder ohne Umsatzsteuer? In welcher Sprache müssen sie geschrieben werden und muss die Währung in EURO ausgewiesen sein? Muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der ausländische Unternehmer in dem jeweiligen Land beim Finanzamt registriert ist? Spielt hier „Reverse Charge Verfahren“ eine Rolle?
Servus,
Wie müssen diese Rechnungen aussehen, u. A. mit
oder ohne Umsatzsteuer?
Fakturiert wird ohne USt. Die USt schuldet der Leistungsempfänger; er kann sie aber nicht als Vorsteuer abziehen, wenn er nicht zur Regelbesteuerung optiert: D.h. er muß sie anmelden und abführen.
In welcher Sprache müssen sie
geschrieben werden
Sie können in jeder lebenden Sprache geschrieben werden. Nützlich/sinnvoll ist Deutsch oder Englisch, weil Deutsch im Fall einer Prüfung in jedem Fall verstanden wird, Englisch in der Regel auch gelesen und verstanden werden kann, so daß der zusätzliche Aufwand einer Übersetzung im Fall einer Prüfung wegfällt.
und muss die Währung in EURO ausgewiesen
sein?
Die Rechnung muß in der Währung gestellt werden, die beim Auftrag vereinbart worden ist. Sinnvoll ist, einen Beleg über den angewendeten Kurs beim Verbuchen zur Rechnung zu nehmen und mit ihr aufzubewahren.
Muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der
ausländische Unternehmer in dem jeweiligen Land beim Finanzamt
registriert ist?
Für Umsatzsteuerzwecke nicht, da muß der Nachweis nur für den Leistungsempfänger geführt werden. Aber wenn die Leistung ihrer Art nach an der Grenze zur Scheinselbständigkeit steht, kann es sinnvoll sein, wenn sich der Leistungsempfänger einen Nachweis über die Unternehmereigenschaft seines Subunternehmers besorgt, weil er als Arbeitgeber im Fall der Scheinselbständigkeit für die in diesem Fall zu Unrecht nicht abgeführte Lohnsteuer haftet. Insbesondere, wenn kein besonders konkret formulierter Werkvertrag auf Englisch oder Deutsch vorliegt, ist es nützlich, von vornherein zu zeigen, daß der Sub ganz regelmäßig als selbständiger Unternehmer tätig ist. - Eine Formvorschrift für diesen Nachweis gibt es nicht, aber wenn man die Form einhält, die deutschen Beamten geläufig ist, lassen sich lästige Diskussionen von vornherein bremsen, bevor sie entstehen.
Schöne Grüße
MM