Kunde war bis Mitte 2009 beim städtischen Energieversorger (EVU).
Danach wechselt Kunde mit Strom und Gas zu einem fremden Versorger.
Im Januar 2011 zieht der Kunde aus und in eine ganz andere Stadt.
Er kündigt seinen Vertrag beim fremden Versorger fristgerecht zum 31.01.2011.
Im März 2011 bekommt der Kunde eine Rechnung vom EVU per Nachsendeauftrag an seine neue Adresse über insgesamt 60 Euro für Grundgebühr und Anschluss in alter Wohnung.
Kunde geht nicht drauf ein, schließlich müsste längst der Nachmieter sich angemeldet haben.
Im April 2011 bekommt der Kunde vom EVU eine erneute Rechnung inklusive Mahnung.
Kunde schickt eine Mail mit Abmeldebescheinigung an den EVU.
EVU antwortet, dass sich der Nachmieter inzwischen gemeldet habe und er außerdem die Mahnkosten aus Kulanz erstattet, weißt aber darauf hin, dass eine Abmeldung bei Auszug mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu leisten sei.
Für den Kunden scheint dieser Fall nun geklärt.
Im Juni 2011 erhät der Kunde aber wieder eine neue Rechnung vom EVU über den ursprünglichen Betrag inklusive neuen Mahnkosten.
Muss Kunde zahlen? Welche Argumente sollte der Kunde bei erneuter Kontaktaufnahme mit dem EVU vorbingen?
Natürlich springt der EVU bei Kündigung etc. ein, allerdings lag zum Stichtag auch der Auszug an.
Der Kunde sieht jedoch nicht ein, für etwas zu zahlen, was er weder gefordert noch in Anspruch genommen hat.
Er hat sich auch nicht beim EVU selbst angemeldet bzw. nie etwas neues unterschrieben.
Nachmieter bzw. Vermieter müssten doch für alle Kosten aufkommen, die seit dem 01.02.2011 anfallen?
Das klingt so logisch und würde dem gesunden Menschenverstand entsprechen, dass es bei unserem Rechtssystem beinahe schon ein Beleg dafür sein könnte, dass es eben genau nicht so ist.
Wahrscheinlich gibt es dazu einen Passus im Gesetz, das selbstverständlich aus einer Zeit stammt, in der es für Ottonormalverbraucher nur einen Versorger gab. Und selbstverständlich geht die Kundenfreundlichkeit nicht soweit, sowas auch zu erwähnen. Da kann schön Geld verdienen ohne etwas zu leisten.
Einfach mal den Versorger fragen, worauf sich sein Anspruch begründet. Schließlich wurde ordentlich gegründet. Außerdem wird der Nachmieter automatisch Kunde sobald er den Strom nutzt.
Und dann naturgemäß noch fragen, warum man nun einen Anspruch erhebt, auf den man bereits , warum auch immer, verzichtet hat.
Wie wurde denn der eigentliche Stromlieferungsvertrag gekündigt? Wurde dabei erwähnt, dass man auszieht?
Woher sollte der Kunde wissen, dass er beim EVU kündigen muss?
Das sollte in dem Brief gestanden sein, den man bekommen hat, als man zum ersten mal zu einem anderen Versorger gewechselt hat.
Bei Strom ist es nunmal so, daß der Versorger nicht einfach den Strom abschalten darf , sondern automatisch in de Grund- bzw. Ersatzversorgung gewechselt wird, wenn kein Anbieter mehr zuständig ist. Das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewünscht, damit bei Problemen mit dem Anbieterwechsel oder etwa Insolvenz eines Anbieters niemand ohne Strom dasteht.