Hallo…
muss man bei einem Verkauf von einem PKW auf die Rechnung die UST.NR angeben? Wenn nein warum? Wenn ein Auto z.B. ins Ausland gebracht wird können die von Ausländischenamt nach einer Rechnung mit UStnr. bestehen?
Hallo,
wer verkauft denn ein Auto, Gewerbetreibender oder Privatperson?
Gruß
Lawrence
Ein Gewerbetreibender
Hallo,
dann hängt es davon ab, ob der PKW zum Betriebs- oder Privatvermögen gehörte.
War er Betriebsvermögen, so muss der Verkauf inklusive Umsatzsteuer mit Angabe der Steuernummer auf der Rechnung erfolgen.
Die USt kann nur wegfallen, wenn aus der Kfz-Anschaffung damals keine Vorsteuer geltend gemacht wurde.
Der Verkaufserlös ist aber in jedem Fall eine Betriebseinnahme.
War der PKW weniger als 5 Jahre im Betriebsvermögen, ist zusätzlich auch noch die Vorsteuerberichtigung zu prüfen.
War der PKW Privatvermögen, dann muss der Verkauf ohne Umsatzsteuer erfolgen. Dann wird der Gewerbetreibende hinsichtlich dieses Geschäfts als Privatperson behandelt und darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Gruß
Lawrence
Aber geht es nicht, das man einfach nur die Steuernummer einträgt und ohne MWST die rechnung schreibt?
Was macht man wenn die im Ausland die Rechnung nicht annehmen? wie kann man da die Rechnungen formulieren?
Danke Gruß wasserflasche
Hi,
das funktioniert, wenn das Fahrzeug ins Ausland an einen anderen Unternehmer verkauft wird und beide ihre USt-ID-Nummer angeben.
Ansonsten ist ein Verkauf von Betriebsvermögen grundsätzlich immer umsatzsteuerpflichtig.
Wird keine USt ausgewiesen, so gilt der Rechnungsbetrag als brutto ausgestellt und das Finanzamt rechnet aus diesem Betrag 19% abzuführende USt heraus.
Gruß
Lawrence
Was macht man wenn die im Ausland die Rechnung nicht annehmen? wie kann man da die Rechnungen formulieren?
Danke Gruß wasserflasche
Hi !
Der Verkäufer eines Kfz ist gesetzlich (§ 14 Abs. 4 UStG) nicht zum Ausweis seiner USt-ID verpflichtet. Er muss aber seine Steuernummer angeben. Ist weder die Steuernummer noch die USt-ID angeben, muss die Rechnung korrigiert werden.
Es ist zu bedenken, dass nicht jeder deutsche Unternehmer automatisch über eine USt-ID verfügt.
Andererseits sollte in Erfahrung gebracht werden, aus welchem Grund die ausländischen Behörden so sehr auf der USt-ID bestehen. Wenn es lediglich darum geht, nachzuweisen, dass der Verkäufer in Deutschland als Unternehmer gemeldet ist, würden auch die Angabe seiner Steuernummer oder eine Bescheinigung des Finanzamtes über den Unternehmerstatus ausreichen?
BARUL76
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