Rechnung vom Pflegeheim

Hallo zusammen,

darf das Pflegeheim die Rechnungen auf den Bevollmächtigten austellen?

Der Bwohner ist im Kopf klar, er braucht nur vorrübergehend Hilfe, da es körperlich im Moment nicht geht. Das Pflegeheim hat jetzt die Rechnung auf die Bevollmächtigte ausgestellt. Ist das rechtens?

Bitte um Antworten und vielen Danke

Liebe Grüße Junamay

Hallo Junamay,
das ist ein oft vorkommendes Problem.
Wer hat die bevollmächtigte Person bevollmächtigt? Familiengericht? Oder die zu pflegende Person?
Beim Gericht ist es klar. Dann liegt eine Betreuung vor, deren Umfang vom Gericht festgelegt wurde. Danach muss sich das Heim halten und entsprechend schreibt es die Rechnung an den Betreuer.
Dennoch ist es oft falsch adressiert. Nichtig ist:

  1. An zu betreuende Person
  2. Bevollmächtigte Person
  3. Adresse des Bevollmächtigten.

Dann ist auch der Sachverhalt klar. Wenn das Heim direkt an den Bevollmächtigten die Rechnung schreibt, dann muss es auf die Pflegeperson hinweisen, damit die Zuständigkeit klar ist.

Wenn es sich um eine private Bevollmächtiigung handelt, also nicht gerichtlich, dann ist die Vollmacht so zu sagen „im Hintergrund“ und tritt erst in Erscheinung wenn der Bevollmächtigte überhaupt in Erscheinung tritt und sich legitimiert. Das muss er dann aktiv von sich aus dem Heim mitteilen und die Vollmacht vorzeigen. Offenbar ist das ja auch der Fall, sonst würde das Heim nichts von einer Bevollmächtigung wissen.

Beide Vollmachten sind gültig.

Empfänger und Schuldner ist in beiden Fällen der/die Pflegebedürftige. An die sollte die Rechnung gehen.

Was ist der Hintergrund Deiner Frage?

Gruß Fritz

Hallo Fritz Halmburger,
der Hintergrund ist: Ich habe diese Standart Vollmacht und habe jetzt die erste Rechnung vom Heim erhalten, die an mich Adressiert ist ,die Pflegeperson ist aber eindeutig angegeben, hafte ich jetzt mit meinem Privatvermögen dafür, weil die an mich adressiert ist?

Vielen Dank für die Antwort

mfg Junamay

Hallo Junamay,
damit Du sicher gehen kannst, schreib’ das Heim an und kläre den Sachverhalt:
ich bin Betreuerin von …
Siehe Kopie des Betreuungsausweises …
Bitte senden Sie mir eine korrigierte Rechnung (wie schon erwähnt) damit ich sie auch vom Konto der Betreuten: xxx begleichen kann.
Gut ist, wenn Du erst zahlst, wenn die Rechnung korrekt ist sonst passiert nichts von seiten des Heims. Die sind da etwas phlegmatisch.
Gruß
Fritz