Moin, moin!
Mustermann hat einen Prozess verloren. Der gegnerische Anwalt X stellt seine Rechnung am 17. des Monats A mit zwei Wochen Zahlungsziel. X lässt diese Rechnung über das Amtsgericht zustellen. Postzustellungsurkunde vom 25.A.
Mustermann zahlt online am 10. im Monat B den geforderten Betrag.
Am 12. erhält er von X ein Schreiben (vom 10.B.), dass er sich im Zahlungsverzug befindet und … und er nebst der Forderung, die Zinsen und Gebühren umgehendst zu zahlen hätte, mit dem Hinweis, dass die zwei Wochen nicht ab Zustellung, sondern ab Rechnungsdatum gelten würden.
Muss X nicht die Gerichtslaufzeit beachten?
Wieso schickt X die Rechnung nicht direkt an Mustermann?
Kann X sofort Zinsen für seine Forderung verlangen (ab Rechnugsdatum)? Wenn ja, hätte Mustermann diese auch am 12. bezahlen müssen?
Gruß
Christian
