Rechnung vom RA

Moin, moin!

Mustermann hat einen Prozess verloren. Der gegnerische Anwalt X stellt seine Rechnung am 17. des Monats A mit zwei Wochen Zahlungsziel. X lässt diese Rechnung über das Amtsgericht zustellen. Postzustellungsurkunde vom 25.A.

Mustermann zahlt online am 10. im Monat B den geforderten Betrag.

Am 12. erhält er von X ein Schreiben (vom 10.B.), dass er sich im Zahlungsverzug befindet und … und er nebst der Forderung, die Zinsen und Gebühren umgehendst zu zahlen hätte, mit dem Hinweis, dass die zwei Wochen nicht ab Zustellung, sondern ab Rechnungsdatum gelten würden.

Muss X nicht die Gerichtslaufzeit beachten?
Wieso schickt X die Rechnung nicht direkt an Mustermann?
Kann X sofort Zinsen für seine Forderung verlangen (ab Rechnugsdatum)? Wenn ja, hätte Mustermann diese auch am 12. bezahlen müssen?

Gruß
Christian

Hallo!

Gerichte stellen keine Rechnungen zu, sondern Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Der Schuldner hat zwei Wochen nach Zustellung Zeit, hierauf zu zahlen. Die Verzinsung wird ab Eingang des Antrags bei Gericht ausgesprochen. Wie hoch die Gesamtsumme dann ist, die man zu zahlen hat, findet man bei http://www.basiszinssatz.info heraus.

Und was ist das für ein seltsames Land, in dem Monate „A“ und „B“ heißen? Die Zwei-Wochen-Frist wäre im Beispielsfall jedenfalls nur dann gewahrt, wenn „A“ ein Monat mit allerhöchstens 29 Tagen wäre.

Danke für die Antwort.

A wäre in diesem Fall Februar und B damit März :wink: