Habe von meinem Steuerberater eine Rechnung für die Einkommenssteuererklärung 2012 über 1.100 Euro erhalten.
Diese erscheint mir extrem hoch. Kann ein Steuerberater verlangen was er will oder unterliegt er irgendwelchen „Rechnungs-Sätzen“?Habe auch die Einkommensteuererklärung im Vorfeld sehr sorgfältig vorbereitet wzB.
Kostenaufstellungen u. sortierte Belege.
Allerdings habe ich eine Mini-Photovoltaik-Anlage installiert, musste somit ein Gewerbe anmelden, und mtl. eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Dieses Kleinst-Gewerbe fällt erstmals in die
Einkommensteuererklärung für 2012 mit hinein.
Kann das so viel Kosten verursachen?
Danke für Antwort!
Martina aus Rheinland-Pfalz