Für eine GbR (2 Personen) ohne weitere Mitarbeiter wurden in 2009 ca. 60000 Umsatz gemacht, noch kein Gewinn (Neugründung).
Die laufenden monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurden von der Steuerberaterin ebenso gemacht, wie die Eikommenssteuererklärung für die beiden Inhaber.
Über das Jahr 2009 wurden von der Steuerberaterin bereits 1238,56€ in Rechnung gestellt.
Nun kam die Rechung für die endgültige Einkommens-Überschussrechnung (einfache Buchführung) und die Einkommenssteuererklärungen.
Diese Rechnung beträgt 1511,64€, so daß insgesamt für das Jahr 2750,2€ in Rechnung gestellt wurden.
Dazu ist zu sagen, daß die GbR sowohl einen Handel führt, als auch Dienstleistungen anbietet. Beide Bereiche werden unter einem anderen Namen nach außen kommuniziert, alle Rechnungen laufen aber rechtlich unter dem Firmennamen Vorname, nachname und Vorname1 Nachname2 GbR.
Es wurde mit der Steuerberaterin vereinbart und auch in 2008 (Jahr der Gründung) von ihr so gehandhabt, daß es nur eine Firma gibt für beide Geschäftszweige.
In 2009 hat sie die beiden Geschäftsbereiche als einzelne Firmen abgerechnet (ohne vorherige Klärung) und deshalb vier Einkommens-Überschussrechnungen erstellt und abgerechnet.
Sowohl für die beiden Inhaber, als auch für beide Geschäftsfelder.
Ebenso wurde mehrfach bei der Endabrechnung Abrechnung der Umsatzsteuuer berechnet, obwohl dafür ja bereits im Jahr 2009 eine hohe Summe abgerechnet wird.
Wo kann man prüfen lassen, ob das Vorgehen und die Rechnungsstellung so korrekt sind?
Wo kann man sich im Internet ausführlich über die Honorar-Bestimmungen für Steuerberater informieren?