Hallo,
habe eine Rechnung vom Zahnarzt erhalten,
die ich nun versuche nachzuvollziehen.
Die Preise stammen aus einer Gebührenordnung,
so weit klar. Die einzelne Leistung wird dann aber immer nochmal
mit einem Faktor multipliziert.
Was sagt mir dieser Faktor?
Das ich ein schwieriger Patient war? Oder bezieht sich das mehr auf die sonstigen entstandenen Material, Labort etc kosten?
Wäre schön, wenn mir das jemand erklären könnte!
Danke,
efraimstochter
Hallo,
vielleicht erklärt dies dir alles:
http://www.derprivatpatient.de/index.php?id=202
Manu
Servus Efraimstochter - hast ein bissel Zeit?
Also: Die GOZ ist eine Verordnung der Bundesregierung. Sie soll den augenblicklichen Stand des Wissens in der Zahnheilkunde abbilden und einen Gebührenrahmen festlegen. Jede einzelne Leistung (also z.B. einmal Einspritzen) ist beschrieben und mit einem Punktwert (dem ‚Einfachsatz‘)versehen. Sagen wir der Einfachheit halber 10 Punkte. Jetzt soll der Zahnarzt ‚nach billigem Ermessen‘ feststellen, ob seine Leistung (Dauer, Schwierigkeit) mit diesem Satz angemessen bezahlt ist. Der Rahmen erlaubt ihm, vom 1-fachen bis zum 3,5-fachen dieses Einfachsatzes zu berechnen. Will er über den sog.Mittelsatz (2,3-fach) hinaus berechnen, muß er diese Überschreitung begründen. In unserem Beispiel war der Einfachsatz 10 Punkte, keine besondere Schwierigkeit, also multipliziert mit Mittelsatz = 23 Punkte. Jetzt wird das Ergenis noch mit dem (auch von der Regierung festgelegten) Punktwert multipliziert (sagen wir 0,8354 €) und schon haben wir den Preis von 19,2142 €. Jetzt weißt Du auch, warum es so viele depressive Verwaltungshelferinnen gibt.
Am Rande: die Preise für zahnärztliche Einzelleistungen wurden von allen Regierungen seit 1968 auf nahezu demselben Niveau belassen.
Jetzt kämen die Feinheiten, aber ich denke, daß Du die nur dann wissen willst, wenn Du eine enge Beziehung zu einem Zahnarzt vorhättest - und, wer will schon einen Prozac-Junky? 
Kai
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Kai,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
So weit hatte ich das schon verstanden,
wollte nur wissen, ob der Faktor ,reine Willkür"
ist - und das scheint er wohl zu sein - jedenfalls bis zum Mittelwert.
Für mich hätte er ruhig mehr berechnen können -
bin ein sehr anstrengender Zahnarztpatient 
Gruß,
efraimstochter
Servus Efraimstochter - hast ein bissel Zeit?
Also: Die GOZ ist eine Verordnung der Bundesregierung. Sie
soll den augenblicklichen Stand des Wissens in der
Zahnheilkunde abbilden und einen Gebührenrahmen festlegen.
Jede einzelne Leistung (also z.B. einmal Einspritzen) ist
beschrieben und mit einem Punktwert (dem
‚Einfachsatz‘)versehen. Sagen wir der Einfachheit halber 10
Punkte. Jetzt soll der Zahnarzt ‚nach billigem Ermessen‘
feststellen, ob seine Leistung (Dauer, Schwierigkeit) mit
diesem Satz angemessen bezahlt ist. Der Rahmen erlaubt ihm,
vom 1-fachen bis zum 3,5-fachen dieses Einfachsatzes zu
berechnen. Will er über den sog.Mittelsatz (2,3-fach) hinaus
berechnen, muß er diese Überschreitung begründen. In unserem
Beispiel war der Einfachsatz 10 Punkte, keine besondere
Schwierigkeit, also multipliziert mit Mittelsatz = 23 Punkte.
Jetzt wird das Ergenis noch mit dem (auch von der Regierung
festgelegten) Punktwert multipliziert (sagen wir 0,8354
€) und schon haben wir den Preis von 19,2142 €.
Jetzt weißt Du auch, warum es so viele depressive
Verwaltungshelferinnen gibt.
Am Rande: die Preise für zahnärztliche Einzelleistungen wurden
von allen Regierungen seit 1968 auf nahezu demselben Niveau
belassen.
Jetzt kämen die Feinheiten, aber ich denke, daß Du die nur
dann wissen willst, wenn Du eine enge Beziehung zu einem
Zahnarzt vorhättest - und, wer will schon einen Prozac-Junky?

Kai