Angenommen im September 2009 flattert eine Mahnung zu einer Rechnung von 2004 ins Haus (und angenommen der Rechnungsbetrag ist lächerlich gering, z.B. 5,-Euro + Mahngebühr).
Muss man das dann zahlen???
Und angenommen man würde das nicht tun und einige Wochen später kommt dann die nächste Mahnung, die dann aufgrund von Inkassovergütung und Auslagen plötzlich über 40 Euro beträgt.
Wäre das rechtens? Und MÜSSTE derjehnige dann die 40 Euro zahlen? Oder vieleicht doch bloß die ursprünglichen 5 Euro? Oder gar überhauptnichts wegen Verjährung?
Hallo,
Verjährung (was man natürlich sorgfältig prüfen muß) bekommt man nicht „geschenkt“, sondern man muß sie einfordern. Es ist jedenfalls nicht verboten zu versuchen eine verjährte Forderung einzutreiben.
und wie wird das geprüft?
bedeutet die „verjährung einfordern“ ein schreiben zu verfassen, dass man nicht zahlt, weil schon fast 5 jahre vergangen sind?
Warum nennst Du ihn dann nicht so? Einem Mahnbescheid sollte man schon widersprechen. Davon war aber nirgends die Rede.
Und es bleiben noch a) und b).
Widerspruch ist hier ziemlich sinnbefreit. Entweder der Möchtegerngläubiger ist eh’ schon über die Verjährung informiert oder er wird es spätestens dann, wenn er nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid weitere Schritte einleiten will.
Also einfach gar nicht ignorieren.
Gruß
loderunner (ianal)