Rechnung von 2014 in 2015 absetzbar?

Ich habe mal gehört,das man Rechnungen auch noch nach 1-2 Jahren absetzen kann.Da ich 2014 überwiegend krank war,habe ich nicht soviel Steuern gezahlt,da man ja nicht mehr vom Finanzamt zurück bekommt als man eingezahlt hat,dachte ich mir die Rechnung für Zahnersatz in 2015 abzusetzen.Diese habe ich auch getan,bekam jetzt den Steuerbescheid,indem Stand,das es nicht mit berechnet werden kann,da es schon 2014 bezahlt wurde.

Jetzt meine Frage,ist das Rechtens oder sollte ich einen Widerspuch einlegen?

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, das gilt mit wenigen Ausnahmen sowohl für die Einkünfte als auch für die Werbungskosten bzw. in deinem Fall für die außergewöhnlichen Belastungen. Also hat das schon seine Richtigkeit!

kann ich denn jetzt noch trotzdem ich den Becheid habe on 2015 eine Rechnung nachreichen?

Solange der Bescheid nicht bestandskräftig ist (grob vereinfacht: einen Monat nachdem der Bescheid ergangen ist) kannst du noch etwas nachreichen.