Ich habe mal gehört,das man Rechnungen auch noch nach 1-2 Jahren absetzen kann.Da ich 2014 überwiegend krank war,habe ich nicht soviel Steuern gezahlt,da man ja nicht mehr vom Finanzamt zurück bekommt als man eingezahlt hat,dachte ich mir die Rechnung für Zahnersatz in 2015 abzusetzen.Diese habe ich auch getan,bekam jetzt den Steuerbescheid,indem Stand,das es nicht mit berechnet werden kann,da es schon 2014 bezahlt wurde.
Jetzt meine Frage,ist das Rechtens oder sollte ich einen Widerspuch einlegen?