Hallo zusammen,
am 30.10.17 wurde in einem örtlichen Rewe-Markt ein Einkauf im Wert von 69,00€ per EC-Karte und Unterschrift getätigt. Versehentlich wurde die Zahlung mit der EC-Karte der alten Bank von Person A durchgeführt. Das hier verwendete Bankkonto wurde bereits zum 31.10. gekündigt. Da der 31.10.17 ein Feiertag war, wurde dieses bereits zum 30.10. gelöscht und die Buchung konnte nicht mehr stattfinden. Dass das Verschulden bei Person A liegt, steht somit außer Frage.
Durch die Sparkasse wurde in der Folge nicht auf eine fehlgeschlagene Abbuchung hingewiesen und Person A ist dies auch nicht weiter aufgefallen.
Am 05.12.17 erhält Person A ein Schreiben der Firma CCS Inkasso mit der Aufforderung zur Zahlung folgender Kosten:
- Hauptforderung (urspr. Kaufbetrag) 69,00€
- Bankrücklastschriftkosten 3,50€
- Adressermittlungskosten 20,00€
- Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH 9,90€
- Geschäftsgebühr (§§ 280, 241, 286 BGB, NR. 2300 VV RVG) 45,00€
- Auslagen (§§ 280, 241,286 BGB, Nr. 7002 VV RVG) 9,00€
offener Forderungsbetrag 156,40€
Zu einer ursprünglichen Forderung von 69€ werden somit 87,40€ an Gebühren in Rechnung gestellt. Dies scheint völlig übertrieben zu sein. Außerdem ist das Schreiben auf den 05.12. datiert und mit einer Zahlungsfrist zum 17.12.17 versehen. Der Brief ging bei Person A allerdings erst am 09.12.17 ein.
Wie kann in diesem Falle vorgegangen werden?
Müssen die Gebühren von A komplett bezahlt werden?
Vielen Dank für jede Hilfe.