hallo, ich habe am 30.4.14 zum 1.6.2014 gekündigt. Am 27.5.2014 hätte ich eine fortbildung gehabt, die ich nicht angetreten habe. Jetzt will mein ex Chef mir die kosten von 55,46 in Rechnung stellen. Darf er das wirklich?
Hallo, zu dieser Frage kann ich leider keine verbindliche Antwort geben. Grundsätzlich ist es aber sicher eine Frage dessen, was dazu vertraglich (Arbeitsvertrag oder Teilnahmevereinbarung zur jeweiligen Weiterbildung) vereinbart wurde. Bitte prüfen. Viele Grüße Karhaa
Hallo Prinzessin rumpelpumpel,
leider bin ich kein Experte für Arbeitsrecht und kann Dir keine gesicherte Antwort gebben.
Aus meinem Verständnis heraus kann ich nur spekulieren, was die richtige Beantwortung sein dürfte. Ich glaube nicht, dass er das tun kann, insbesondere dann nicht, wenn er davon wusste, Du wirst nicht an der Fortbildung teilnehmen. Sollte er davon nicht gewusst haben, glaube ich ebenfalls nicht, dass es möglich ist. Ich hoffe, ein Experte kann Dir dabei helfen.
Viel Erfolg und Grüße,
Thomas
Hallo,
gab es eine nschriftliche (!) Vereinbarung zwischen AG und AN zu der Fortbildungsveranstaltung und deren Kosten ?
Falls Nein, ist ein Erstattungsanspruch des AG sowieso nicht gegeben. Falls Ja, käme es auf den Wortlaut der Vereinbarung an.
&Tschüß
Wolfgang
Ich danke euch für die antworten.
nein eine schriftliche Vereinbarung gab es nicht zwischen mir und mein Chef
für die fortbildung.
er wusste auch das ich nicht an dieser teil nehme
. Ich hatte ihn sogar noch daran erinnert das er mich dort anmelden muss.
ihr habt mir aber echt weiter geholfen.