eine Tankstelle wird innerhalb eines Tages wegen Insolvenz geschlossen… die Mitarbeiter haben aber noch ausstehende Löhne. Wie üblich in solch einem Betrieb tanken die Mitarbeiter natürlich in dieser. Nun soll der Restlohn und Überstunden natürlich ausgezahlt werden. Vorab werden aber die aussenstehenden Rechnungen die eigentlich erst zum Monatsende fällig sind; von diesem abgezogen. Ist das nicht eine „Entmündigung“. Will fragen; ist dies überhaupt zulässig.
Für Hilfe schon jetzt sehr dankbar…
Biggi
Hallo
eine Tankstelle wird innerhalb eines Tages wegen Insolvenz
geschlossen… die Mitarbeiter haben aber noch ausstehende
Löhne. Wie üblich in solch einem Betrieb tanken die
Mitarbeiter natürlich in dieser. Nun soll der Restlohn und
Überstunden natürlich ausgezahlt werden. Vorab werden aber die
aussenstehenden Rechnungen die eigentlich erst zum Monatsende
fällig sind; von diesem abgezogen.
Ich gehe mal davon aus, daß der Insolvenzverwalter das so macht, oder? Desweiteren gehe ich davon aus, daß Insolvenzgeld beantragt wurde und daß es sich bei dem „Restlohn“ schon um Insolvenzgeld handelt (was allerdings sich evtl mit den Überstunden beißt, die evtl zur Masse angemeldet werden müßten)? Rückwirkend? Für wie lange? Wer hat das Insolvenzgeld beantragt, jeder einzelne AN oder habt Ihr dem Insolvenzverwalter die entsprechende Vollmacht gegeben?
Du siehst, es bleiben eine Menge Fragen offen. Insofern konkretisiere das Ganze doch vielleicht einmal. (Auch wenn ich bisher davon ausgehe, daß das Vorgehen rechtens ist)
Gruß,
LeoLo