Hallo zusammen;
muss man wenn man auf Geschäftsreisen geht, die Rechnungen immer im Original mitbringen für die Steuer, oder reicht da eine Rechnungskopie, etc.?
Danke
Hallo zusammen;
muss man wenn man auf Geschäftsreisen geht, die Rechnungen immer im Original mitbringen für die Steuer, oder reicht da eine Rechnungskopie, etc.?
Danke
was soll „mitbringen“ bedeuten??
Die Rechnungen müssen im Original vorliegen, an das Finanamt kann man Kopien schicken, aber das Original muss bei einem selber vorhanden sein! Ansonsten kann vermutet werden, dass ein anderer diese Rechnung nutzt - denn er hat das Original!
E.
Hallo,
was soll „mitbringen“ bedeuten??
vielleicht bei einer Zollkontrolle am Flughafen, dass man schon artig Steuern gezahlt hat?
Grüße
S_E
danke eugenie,
„mitbringen“ bedeutet: von der geschäftsreise wieder mitbringen.
was ist denn die StG grundlage, bzw wo findet man die verpflichtung zur bereitstellung von originalen?
Worum gehts denn eigentlich?
Und was gibts für einen Grund, von einer Geschäftsreise nur die Kopie einer Rechnung mitzubringen und das Orginal dort zu lassen?
Guten Tag,
man könnte die Originale z.b. jmd anderes überlassen, so dass 2 Personen Gebrauch davon machen könnten.
Irgendwelche Ideen für einschlägiges Gesetzesmaterial?
Vielen Dank
Klar:
Strafegesetzbuch: Betrug
Abgabenordnung: Steuerhinterziehung
Da reicht schon der gesunde Menschenverstand, dass dies nicht rechtens ist…
§ 379 AO Steuergefährung
Hi !
Der angefragte Tatbestand wird in § 379 AO abgehandelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__379.html
BARUL76
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