Hallo, mein Freund hat schon vor einigen Monaten den ersten Brief von Inkasso bekommen, dort ging es darum das er angeblich 2010 einen Vertrag mit Sky abgeschlossen hat und dort eine offene Summe von fast 500€ gefordert wird. Das Problem ist, er hatte nie Sky! Es kamen keinerlei Briefe (Mahnungen) vorher, sowie keinerlei Kontobewegung.
Vor ein paar Tagen kam ein weiter Brief, schon im ersten Brief stand das wenn man nicht innerhalb von 2 Wochen nicht bezahlt, es einen Schufaeintrag geben wird, bezahlt wurde nix, da er sich natürlich sicher ist das er keinen Vertrag abgeschlossen hat.
Er hat Sky per Email kontaktiert, die Antwort hat allerdings ein paar Monate gedauert, angerufen wurde auch, dort wurde man aber vertröstet das sie sich per Email melden werden, dort wurde man aber nur auf eine sehr teure Telefonnummer des Inkasso Unternehmens hingewiesen.
Was können wir tun?
Verbraucherzentrale?
Anzeige gegen unbekannt?
Anwalt?
Weitere Vorschläge? (Bitte ernst gemeinte Vorschläge) und nicht so Sprüche wie (die melden sich nicht umsonst) ES GIBT KEINEN VERTRAG!
Hallo.
Die ganze Sache klingt sehr seltsam. Ein seriöses Inkassounternehmen (ich arbeite eng mit einem zusammen) hat ganz normale Telefonanschlüsse - keine teuren Hotlines. Dabei wird in deren Zahlungsaufforderungen ein bestimmter Ansprechpartner aufgeführt. Nun ist es klar, dass der Kläger (sky, bzw. das Inkassobüro) die Beweislast trägt. Dies beinhaltet u.a. die Darlegung eines rechtskräftigen Vertrages. Sofern ihr diesen widerlegen könnt, solltet ihr der Sache mit „Gelassenheit“ begegnen können. Keine Mahnungen von sky, keine Vertragskopie, etc. sind darüber hinaus Anzeichen dafür. Sollte das Inkassobüro sich nochmals melden, so solltet ihr es genau mit den von dir genannten Argumenten und Druckmitteln konfrontieren. Einen negativen Schufa-Eintrag kann man nicht „einfach so“ vornehmen. Dazu wäre ein ordentliches gerichtliches (Mahn-)Verfahren, bzw. ein Gerichtsprozess notwendig und genau dies müsste das Inkassobüro einleiten, wenn es tatsächlich die Forderungen von euch beitreiben wollen würde. Wenn es das nicht tut, so ist für euch die Sache erledigt - spätestens am 01.01.2014! Dann ist nämlich die Verjährung eingetreten, sofern die Forderung in 2010 angefallen war.
Alles Gute und viel Erfolg!
Gruß, TT
Also, man kann sich natürlich an die Verbraucherzentrale wenden. Unter Umständen gibt es dort schon Erfahrungen mit diesem Problem, vielleicht laufen auch schon Klagen.
Wenn wirklich nichts abgeschlossen wurde, dann ist ein Anzeige möglich. Nicht unbedingt gegen Unbekannt. Man könnte auch die Inkasso-Firma anzeigen. Die müssten dann darlegen, für wen sie die Forderungen eintreiben. Was sich daraus ergibt ist offen. Handelt die Firma auf eigene Faust und geht auf „Dummenfang“ oder hängen dort andere drin, die Verträge fälschen. Das wird sich zeigen. Anzeige bei der Polizei ist gut und kostet nix.
Ganz im Gegensatz zum Anwalt.
Man kann auch gleich mit diesem anfangen und der macht die anderen Schritte. Aber das würde ich nur mit ner Zusage von der Rechtsschutz machen. Denn selbst wenn man im Recht ist, werden die Täter unter Umständen nicht zu belangen sein, weil sie gar nicht in Deutschland sitzen. Dann will der Anwalt sein Geld von Ihnen und Sie können es ja dann beim Verursacher einklagen (wieder mit nem Anwalt).
Also hier Vorsicht. Erst um die Kostenfrage kümmern.
Mein Rat: im Internet nach Informationen zu der Inkassofirma und ähnlichen Fällen suchen.
Sich bei der Verbraucherzentrale erkundigen.
Anzeige bei der Polizei erstatten.
Nichts bezahlen.
Wenn sie Post vom Gericht bekommen, dann unbedingt in Widerspruch gehen (hier ist ein Anwalt günstig, der zumindest den Widerspruch formuliert).
Wenn im Brief von vor zwei Monaten eine Zahlung innerhalb von zwei Wochen gefordert wurde und als Verweigerungsfolge nur ein Schufaeintrag angekündigt wurde und jetzt als „Eskalationsstufe“ nur dasselbe nochmal gefordert wird, kannst du davon ausgehen, dass das ganze ein völlig unseriöser Abzockeversuch ist.
Mach gar nix!
Erst wenn der unwahrscheinliche Fall eines Mahnbescheides eintritt, solltest du umgehend zur Verbraucherberatung oder zu einem Anwalt gehen.
Guten Tag,
Verbraucherzentrale ist immer eine gute Adresse. Im Internet unter Angabe des Wohnortes nach dem nächstgelegenen Büro suchen.
Einen ähnlichen Fall hatte ich persönlich. Habe im Internet herumgestöbert und traf auf viele User, denen ähnliches passiert ist. Einhellige Meinung: Wenn man versucht hat, mit dem Inkassobüro Kontakt aufzunehmen, ohne dass dass befriedigend klappt, sollte man zunächst nichts mehr unternehmen und gelassen abwarten. Handelt es sich um Gauner, werden Sie nichts mehr von denen hören. Aber Vorsicht: Sobald ein Schreiben vom Gericht auftaucht, müssen Sie reagieren und Einspruch einlegen oder was die Behörde sonst erwartet. Auf keinen Fall das Gerichtsschreiben ignorieren, sonst steht ruckzuck der Gerichtsvollzieher auf der Matte. Ihr Ansprechpartner ist das Gericht, nicht das Büro.
Googeln Sie auch mal die Firmenadresse oder den Namen des Rechtsanwaltes, der Sie angeschrieben hat. U.U. treffen Sie auf viele „Leidensgenossen“.
Wenn es keine Mühe macht, wüsste ich gerne, wie die
Sache ausgegangen ist ([email protected])
Hallo, dieses Problem kenne ich gut. Wahrscheinlich hat Dein Freund irgendwo ein Häkchen gesetzt, im Internet auf dieser Seite. Selbst wenn man sich nur belesen möchte, ist das manchmal erforderlich und schon hat man irgendwelchen AGBs und Kosten zugestimmt. So erging es meinem Sohn, als er nach einem Film suchte.
Es kamen Rechnungen, Mahnungen, Inkasso und Anwaltsbriefe. Ich schrieb einen Brief, indem ich jegliche weitere Belästigungen verbat. Mein Sohn hatte nie die erforderlichen Zugangsdaten erhalten bzw. einen Film herunter geladen.
Mit einem Schufaeintrag wurde ihm auch gedroht. Die Briefe kamen weiter bei uns an, bis es eines Tages aufhörte.
Vor Gericht zu gehen kostet denen weit mehr als die offene Forderung. Und die Aussicht zu gewinnen stand ziemlich schlecht für diese Leute.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Viel Erfolg!
Hallo.
Bin kein Fachmann, daher alles unverbindlich.
Eines allerdings zur Klarstellung: Ich empfinde es anmaßend, wenn man, so wie Ihr, Hilfe kostenlos in Anspruch nehmen will, daß von Euch den Gefragten Sätze wie : „…aber nicht so Sprüche wie… !“ vorgehalten werden. Als Gefragter kann man nämlich in aller Regel zu Eurem Mißgeschick nichts. Anspruch auf rechtsverbindliche Beratung gibt’s normalerweise nur gegen Gebühr und beim Anwalt, da kann man dann auch gebührenpflichtig Unzufriedenheiten anmelden. Freiwillige Helfer, die auch noch kostenlos helfen haben „solche Sprüche“ nicht verdient.
Zum Thema: Ich würde bei Anschreiben einer Inkassofirma alle Briefwechsel zuerst einmal nur per Einschreiben vornehmen, auch wenn’s erst mal kostet.
Zuerst würde ich schriftlich per Einschreiben Widerspruch wegen Nichtvertrag einlegen und die forderungsbegründenden, angeblich abgeschlossenen Vertragsunterlagen unter Fristsetzung in Kopie anfordern. Bei seriösen Firmen liegen die m. E. im übrigen meist ohnehin gleich mit bei. Bei Fristversäumnis des Inkassobüros in der Zusendung der Unterlagen würde ich gleich beim ersten Gegenbrief die für diesen Fall entstandenen eigenen Kosten unter Hinweis auf zu erfolgende Abrechnung zunächst dem Grunde nach fordern. Die vertragsunterlagen müssen m. E. auf Anfrage mindestens in Kopie fristgerecht vorgelegt werden, wenn es sich um Betrug handelt, kommt dann nichts mehr. Wenn die inkassofirma die Unterlagen nicht vorlegt und ich mir sicher wäre, daß kein Vertrag abgeschlossen wurde würde ich Antrag auf Ermittlung wegen Verdachts auf eine Straftat bei der Staatsanwaltschaft stellen. Achtung: Verträge können auch im Internet online zustandekommen, ohne daß man das gleich merkt. Gut prüfen!
In Eurem Fall ist leider bereits das zweite Schreiben angekommen. Da würde ich dann besser mal zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale gehen, zumindest endlich Widerspruch - wie oben erklärt - zur Fristwahrung einlegen und Vertragsunterlagen anfordern.
Das ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber ich rate zu einer schriftlichen Antwort per Einschreiben (mit Rückschein) direkt an Sky. Verbraucherzentrale würde ich auf jeden Fall parallel machen. Wenn die Forderung unberechtigt ist, nicht zahlen, auch nicht mit dem Inkassounternehmen sprechen. Das gesprochene Wort bringt nix im Rechtsstreit.
Wenn das ein Brief von einem Gericht ist, sollte man sofort Widerspruch einlegen, dann muss die Gegenseite (Sky) den Mahnbescheid begründen.
Briefe von Inkassounternehmen kann man, trotz vieler enthaltener Drohungen, ignorieren. Da ich aber das genaue Schreiben nicht kenne, würde ich empfehlen, die Verbraucherberatung aufzusuchen. Diese haben meist mehr Informationen zur Situation.
mfg
W.
Hallo und guten Abend,
grundsätzlich gilt, " was ich nicht bestellt habe, brauche ich auch nicht zu bezahlen". Ähnliches gilt natürlich auch für nachweisbar nicht abgeschlossene Verträge. Ich würde Inkasso auffordern, mir den Beweis über den Bestand des Vertrages mit allen dazugehörigen Belegen zu offerieren. Die , wenn nicht berechtigte Forderung ablehnen und darauf hinweisen, dass ggf. der Rechtsweg (Anzeige, Anwalt pp.) beschritten wird. Vielleicht auch noch, dass Du den Weg in die Öffentlichkeit (Presse, Ferns. u.a.) suchen würdest.
Ansonsten hast Du bereits die Möglichkeiten aufgezeigt, die infrage kommen könnten.
Die nichtberechtigte Forderung würde ich schriftlich zurückweisen und den Widerspruch zum Ausdruck bringen.
Einschreiben mit Rückschein wäre begrüßenswert.
Ich wünsche viel Erfolg und ein gutes neues Jahr 2013.
Freundl. Grüsse aus Hildesheim Wilfried.
zunächst geht es nur darum, die anzuschreiben mit dem Hinweis, dass kein Vetrag abgeschlossen wurde. Falls die anderer Auffassung sind, sollen sie den unterschriebenden Antrag oder einen anderen Nachweis des Vertragsabschlusses zusenden. Das Ganze als „Einschreiben mit Rückschein“ versenden.
Ansonsten die Klage abwarten, da die nachweisen müssen, das es zu einem Vertragsabschuss gekommen ist. Also keine Aufregung, sondern entspannt bleiben.
Soweit es einen Schufaeintrag angeht, würde ich das eventuell in einem halben Jahr kontrollieren (Selbstauskunft ist kostenlos) und falls ein Eintrag vorhanden ist, korrigieren lassen.
Hallo, ich habe genau das gleiche Problem wie dein Freund. In diesem Brief stand auch drin, dass ich einen Vertrag bei Sky habe und ich es jetzt Bezahlen muss! Ich habe im März ein Brief vom Obergerichtsvollerzieher bekommen. Ich sollte mich bei Ihm melden um eine Vermögensauskunft zu machen oder das Geld bezahlen von 742 €. Ich hatte mir ein Anwalt genommen. Hat aber nichts gebracht. Man hatte nur herausgefunden das der Vertrag im Jahre 2009 gemacht worden ist und das Sky keinen Vertrag mehr von mir hat. Jetzt war ich für 2 Monate aus dem Schneider gewesen, weil es immer hin und her ging, wo der Vertrag ist. Der Vertrag existiert nicht, bin aber gezwungen das Geld zu bezahlen oder ich stelle eine Strafanzeige. Ich würde aber das Risiko eingehen, dass wenn man den Fall nicht klären kann, ich auf die ganzen Gerichtskosten sitzen bleibe. Jetzt stehe ich vor der Wahl … !!!
Vermutlich dem MB nicht widersprochen. Sonst hätte es ggf. eine mündliche Verhandlung gegeben, in der der Anspruchsteller das Bestehen des nicht mehr vorhandenen Vertrages hätte beweisen müssen.