Rechnung von privat an eigene GbR?

Hallo Forum!

Ich weiß nicht, ob ich meine Frage hier oder im "Steuer"Forum plazieren muss.
Es ist folgende:

Wie kann ein Gesellschafter einer GbR einen privat gekauften Laptop in das Geschäftsvermögen der GbR einbringen und dafür Geld bekommen? Muss er von privat eine Rechnung an die GbR schreiben? Falls ja, unterliegt diese private RE auch der UST, wie die GbR? (Bin mir nicht ganz sicher.) (Zusatz: Kann man überhaupt private Gegenstände, die ins Geschäftsvermögen übernommen werden sollen, über eine Rechnung an die GbR „verkaufen“?)

Falls keine RE geschrieben werden darf/kann/soll, wie wird dann die Übernahme ins Geschäftsvermögen und die Auszahlung dafür erfasst?

Ich bin sehr dankbar für helfende Antworten! Auch über Tipps, wo ich das selber nachlesen kann!

Betriebsvermögen vs. Sonderbetriebsvermögen
Hi !

Es ergeben sich mehrere Fragestellungen, die zu den möglichen Lösungen führen.

Soll das Wirtschaftsgut tatsächlich in das Betriebsvermögen (BV) der GbR übergehen oder genügt der Ausweis also Sonder-BV bei dem Gesellschafter? Abschreibungen wären dann in beiden Fällen möglich. Die ertragsteuerliche Behandlung (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) wäre in beiden Fällen damit gleich.

Für den Vorsteuerabzug kommt es drauf an, wer auf der Rechnung als Rechnungsempfänger drauf steht und ob dieser Rechnungsempfänger vorsteuer-abzugsberechtigt ist. Wenn sich an den Rechnungen noch etwas ändern läßt, wäre es sicherlich ratsam, gleich die GbR aufdrucken zu lassen.

BARUL76

Hallo BARUL76 !

Vielen Dank für die Antwort!

Der Hintergedanken bei diesem Deal ist: Wird der Laptop privat gekauft und dann weiter verkauft, kann der Gesellschafter im Garantiefall gegenüber dem Hersteller den Laptop weiterhin als privat ausgeben.
(Wer kam eigentlich auf die Idee, Gewerblichen/Selbstständigen/usw. keine Garantie zu geben???)
VST-Abzug wäre dann natürlich nicht möglich.

Was ich nicht verstehe: „Soll das Wirtschaftsgut tatsächlich in das Betriebsvermögen (BV) der GbR übergehen oder genügt der Ausweis also Sonder-BV bei dem Gesellschafter?“
Was ist das mit dem Ausweis/Sonder-BV gemeint? Davon habe ich noch nie gehört.

Wir würde das dann mit dem Verkauf und RE ja-oder-nein gehandhabt werden, im Falle des „tatsächlich in das Betriebsvermögen (BV) der GbR übergehen“ und im Fall des „Sonder-BV“. Die Buchhalterin des Gesellschafters vertritt den Standpunkt, dass der Gesellschafter sich nicht selber etwas verkaufen kann.