Hallo,
ich stehe in einem neuen Angestellenverhältnis. Mein ehemaliger Arbeitgeber bittet jetzt darum, dass ich ihm noch für EINEN Monat die Buchhaltung erledige.
Mein neuer AG ist informiert & einverstanden.
Meine Frage: kann ich eine Rechnung mit 19% MwSt an meinen alten AG stellen, diese dann zum 10. des Folgemonats ans FA abführen?? Es handelt sich um ca. 700 EUR netto - gibt es einen Freibetrag oder muss ich diese Summe beim Einkommensteuerjahresausgleich angeben und dann nachversteuern?
Oder gibt es vielleicht andere Lösungen diese einmaligen Kosten abzurechnen (z.B. als geringfügig Beschäftigte)?
Vielen Dank
Ute