ich habe da mal folgende Frage:
STellen wir uns mal vor, ein Gewerbetreibender möchte von mir ganz offiziell ein Paar Fotos für Werbezwecke kaufen.
Er benötigt, logisch, aus buchhalterischen Gründen einen Beleg.
Genauer: Er benötigt eine Rechnung.
Ich gehe mal davon aus, das ich als Privatmann ihm keine Rechnung ausstellen dürfte. Das ich Umsatzsteuer nicht ausweisen darf, wenn ich denn überhaupt eine Rechnung austellen dürfte, ist mir bekannt.
Ich denke weiterhin, das höchstens eine Quittung über eine geleistete Zahlung nebst Verwendungszweck denkbar wäre.
Oder gäbe es da noch andere Möglichkeiten?
Wann (oder wie) müsste ich den Erlös versteuern?
Ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar Tipps oder Anregungen geben …
Beste Grüße
Jimmy
ein Gewerbetreibender möchte von mir ganz offiziell ein Paar Fotos für Werbezwecke kaufen. Er benötigt, logisch, aus buchhalterischen Gründen einen Beleg. Genauer: Er benötigt eine Rechnung.
Ich gehe mal davon aus, das ich als Privatmann ihm keine Rechnung ausstellen dürfte.
Wer sagt das? Natürlich kannst du für Leistungen Rechnungen stellen. Und der Gewerbetreibende kann diese annehmen.
Da ich Umsatzsteuer nicht ausweisen darf, wenn ich denn überhaupt eine Rechnung austellen dürfte, ist mir bekannt.
Richtig. Du machst einen Vermerk so ähnlich wie „USt-frei nach §19 UStG“
Ich denke weiterhin, das höchstens eine Quittung über eine geleistete Zahlung nebst Verwendungszweck denkbar wäre.
Geht alternativ zur Rechnung
Oder gäbe es da noch andere Möglichkeiten?
Wann (oder wie) müsste ich den Erlös versteuern?
Im Rahmen deiner Einkommensteuer-Erklärung in der Anlage SO.