Hallo!
Nehmen wir mal an A und B sind gesamtschuldnerisch haftbar für einen Gegenstand. A bringt diesen Gegenstand wieder in Ordnung, weshalb ihm Kosten entstehen. Anteilig stellt er diese Kosten B in Rechnung. Nun verlangt B Belege über seine Aufwendungen von A. Muss A ihm diese Belege übermittlen, oder reicht eine genau aufgeschlüsselte Rechnungsaufstellung?
Warum kann B - A die Belege nicht vorweisen?
Bedeutet dies, dass B hier etwas zu viel berechnen will?
A hat B angeboten die Belege im Orginal einzusehen, da er über keinen Scanner/Kopierer verfügt. Hierzu wurden B zwei Wochen eingeräumt, der gesamte Vorgang dauert bereits 6 Wochen.
Also die konkrete Frage wäre, ob A verpflichtet ist Belegkopien dem B zukommen lassen muss, oder die Einladung zu sich/Terminvorschlag für neutralen Ort (gleicher Wohnort) zur Belegeinsicht der Orginale ausreichend ist.
Also die konkrete Frage wäre, ob A verpflichtet ist
Belegkopien dem B zukommen lassen muss, oder die Einladung zu
sich/Terminvorschlag für neutralen Ort (gleicher Wohnort) zur
Belegeinsicht der Orginale ausreichend ist.
Von einem Geschäftsparter kann man erwarten, dass er die Belege weitergibt. dies ist möglich per Fax, Email oder Post.
Auch gibt es in jeder Stadt einen Kopierladen.
Beste Grüße!
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