eine Frage zu folgendem fiktiven Fall: Es wird ein Vertrag mit einem Stromanbieter unterschrieben und fristgerecht widerrufen. Der Widerruf ist nachweislich angekommen (Rückschein), der Anbieter bekommt das aber nicht auf die Reihe und beginnt sechs Wochen nach dem Widerruf mit der Stromlieferung, die er nach weiteren vier Wochen wieder einstellt.
Der Anbieter schickt nun eine Schlussrechnung. Nach meinem Verständnis ist kein Vertrag zustande gekommen und der Kunde muss demnach nicht zahlen (was er vor der Lieferung auch telefonisch angekündigt hat). Sehe ich das richtig oder gibt es einen Grund, nach dem dennoch gezahlt werden muss?
Ja, natürlich. Nehmen wir an, es gab zuvor einen Vertrag mit einem anderen Anbieter, den der neue widerrechtlich übernommen hat, da ja der Widerruf längst vorlag.
Hallo,
da ja zweifellos auch ohne Vertrag eine Leistung abgenommen wurde, muss diese auch bezahlt werden. Fragt sich nur, zu welchem Preis. Wenn in der fraglichen Zeit ein günstigeres Angebot eines anderen Anbieters eigentlich hätte genutzt werden sollen und auch ein entsprechender Vertrag bestand, würde ich auf den günstigeren Preis bestehen. Wenn der eigentlich unberechtigte Anbieter billiger war, die Rechnung bezahlen und gut.
Gruß
loderunner (ianal)