Rechnung vor Gründung als i.G.?

Hallo,

kann man schon vor der Gründung (1-2 Monate) Rechnungen ausstellen, z.B. als xxx Gbr i.G.?
Gibt es Probleme für die erhaltenden Unternehmen, weil keine Umsatzsteueridentifikationsnummer auf der Rechnung ist?

Was muss man dann nach der Gründung beachten?

Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

LG

Hallo,

welche Unternehmensform ist denn das Unternehmen.
Gibt es schon eine Steuernummer?

Hallo,

es gibt noch keine Steuernummer. Es ist noch gar nichts angemeldet.

Eine Gbr würde im Raum stehen.

Hallo,

ist denn schon ein Gewerbe angemeldet?

Nein! Auch ein Gewerbe ist noch nicht angemeldet.
Geplant wäre ein Gbr. Sie würde unter 17.500 Euro Umsatz bleiben.
Da der Grünungsprozess erst Ende August vollzogen werden würde, jedoch schon heute Produkte verlangt werden, nun die Frage, ob ein Verkauf mit Rechnung möglich ist.

Bei einem Treffen mit einer Gründungsförderung wurde gesagt, dass dies möglich ist. Beim Nachlesen im Netz kamen aber nun Zweifel auf…

Nein! Solange kein Gewerbe angemeldet wird, kann man auch nichts verkaufen und schon gar nicht eine Rechnung ausstellen.

Hi,
bin kein Steuerexperte,
ich würde hierzu mal beim örtlichen Finanzamt anfragen.

Dort bekommt man auch sehr schnell eine Steuernummer, und dann kannst du auch Rechnungen schreiben. Dazu musst du nicht in der IHK Mitglied sein, oder anderen Verbänden beitreten. Eine GBR kann man in dem Sinne nicht gründen, sobald du geschäftlich tätig bist, ist das eine Gbr…
Zumindest soweit mein Kentnissstand.

Gruss Mark

Hallo,

ohne bereichrtigt zu sein, steuerliche Beratung erteilen zu dürfen, rate ich Ihnen entsprechende Rechnungen auszustellen. Letztlich wäre das Nichtausstellen von Rechnungen steuer- und handelsrechtlich bedenklich.

Beste Grüße
Harald Kretzschmar