kann man schon vor der Gründung (1-2 Monate) Rechnungen ausstellen, z.B. als xxx Gbr i.G.?
Gibt es Probleme für die erhaltenden Unternehmen, weil keine Umsatzsteueridentifikationsnummer auf der Rechnung ist?
Hallo,
wenn Rechnungen geschrieben werden, ist der Geschäftsbetrieb schon aufgenommen, dann sollte umgehend die Anmeldung erfolgen. Es ist ohne Anmeldung auch gar nicht möglich, korrekte Rechnungen zu schreiben.
Anders sieht es bei Ausgaben aus. Die können schon vor Gewerbeanmeldung anfallen.
§ 14 UStG ist mir bekannt. Ich kann dort jedoch keinen Hinweis darauf finden, dass man eine Rechnung nur schreiben darf, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. Daher noch einmal die Nachfrage: woraus ergibt sich, dass eine Anmeldung zwingende Voraussetzung für das Schreiben von Rechnungen ist?
§ 14 UStG ist mir bekannt. Ich kann dort jedoch keinen Hinweis
darauf finden, dass man eine Rechnung nur schreiben darf, wenn
man ein Gewerbe angemeldet hat. Daher noch einmal die
Nachfrage: woraus ergibt sich, dass eine Anmeldung zwingende
Voraussetzung für das Schreiben von Rechnungen ist?
Geregelt ist dies letztenendes in der Gewerbeordnung. Die Gewerbeanmeldung hat also zu erfolgen, wenn der Geschäftsbetrieb aufgenommen wird. Das Schreiben einer Rechnung (was ja eine gewerbliche Tätigkeit vorraussetzt, sonst gäbe es keinen Grund für eine Rechnung) ist also eindeutig Bestandteil einer gewerblichen Tätigkeit.
Vorab sind nur vorbereitende Tätigkeiten zulässig, wie z.B. suchen geeigneter Räumlichkeiten, erste Kontakaufnahme zu Kunden usw.
Gewerbeanmeldung als Voraussetzung für Rechnungen?
Hi !
Da in der Ausgangsfrage nicht einmal ansatzweise davon die Rede ist, dass die GbR ein Gewerbe betreiben wird, ist der Hinweis auf die Gewerbeordnung nicht so ganz hilfreich. Diverse Tätigkeiten bedürfen nämlich gerade keiner Gewerbeanmeldung.
Aber selbst unter der Annahme, es soll ein Gewerbe betrieben werden, aus welcher Vorschrift der Gewerbeordnung ergibt sich denn, dass Rechnungen, die vor der Anmeldung geschrieben werden, als Null und nichtig anzusehen sind, dass es also nicht möglich ist, solche Rechnungen zu schreiben?
Da es eine solche Vorschrift nicht gibt, ist es also grundsätzlich möglich auch ohne eine Anmeldung Rechnungen zu schreiben. Dass hier möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit nach der Gewerbeordnung vorliegen könnte, war nicht Gegenstand der Ausgangsfrage.
Da es eine solche Vorschrift nicht gibt, ist es also
grundsätzlich möglich auch ohne eine Anmeldung Rechnungen zu
schreiben. Dass hier möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit
nach der Gewerbeordnung vorliegen könnte, war nicht Gegenstand
der Ausgangsfrage.
Auf Grund der Fragestellung (z.B. „Umsatzsteueridentifikationsnummer“)
gehe ich von einem Anmeldepflichtigen Gewerbe aus und denke, dass darauf die Frage abziehlt. Welchen Sinn macht die Frage, wenn es nicht angemeldet werden muss? Dann legt man los und gut.
Außerdem wird ja danach gefragt, wie man es richtig macht. Wenn man natürlich Verstöße gegen die Gewerbeordnung oder andere Gesetze in Kauf nimmt, braucht man die Frage gar nicht zu stellen. Möglich ist immer alles, ob es auch richtig ist, ist eine andere Frage und darum geht es in diesem Forum doch meist. Ich hoffe, ich liege da nicht ganz falsch.
Das euine hat mit dem anderen nichts zu tun - auch
Freiberufler haben Umsatzsteueridentifikationsnummern.
das stimmt Max, sollte auch nur ausdrücken, wie ich die Frage verstanden habe.
Ich werde in Zukunft, sofern die Frage so wie hier mehrdeutig ist, in meine Antworten meine Annahme, was gemeint ist, mit einbeziehen.
Für diese Frage hier: Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um ein anmeldungspflichtiges Gewerbe handelt. Sonst macht die Frage keinen Sinn. Und noch Mal: wer Rechnungen schreibt, hat seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen und befindet sich nicht vor der Gründung, sondern hat schon gegründet. @MKZero: falls die Frage noch nicht beantwortet ist, bitte einmal posten, was für ein Firmengebilde eröffnet werden soll, das vereinfacht dann die Antwort.
Gruß
Hartmut
Die möglicherweise notwendigen Anmeldungen (Gewerbeamt, Finanzamt, IHK, …) haben auf das (Nicht-)Bestehen der GbR keinen Einfluss. Anmeldungen haben bei der GbR lediglich deklaratorischen (erklärenden) Charakter. Anderes würde bei Kapitalgesellschaften gelten, bei denen die Anmeldung konstitutiv (rechtsbegründend) ist.
Gibt es Probleme für die erhaltenden Unternehmen, weil keine
Umsatzsteueridentifikationsnummer auf der Rechnung ist?
In diesem Thread wurde die Vorschrift, aus der sich die Angabe der Steuernummer bzw. der USt-ID ergibt, bereits genannt. Im § 14 Abs. 4 UStG heist es dazu wie folgt:
„(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,“
Aus dieser Formulierung ist klar erkennbar: Ist eine Steuernummer oder eine USt-ID noch nicht erteilt, braucht sie auch auf Rechnungen nicht zu erscheinen. In einem solchen Fall ist daher auch für die Leistungsempfänger aus diesen Rechnungen der Vorsteuerabzug zulässig.
In der Praxis hat es sich bewährt, dass man in den Rechnungen an der Stelle, wo sonst die Steuernummer oder USt-ID steht, den Hinweis gibt „noch nicht erteilt“.