Hi !
kann man schon vor der Gründung (1-2 Monate) Rechnungen
ausstellen, z.B. als xxx Gbr i.G.?
In dem Moment, indem Rechnungen geschrieben werden, ist eine GbR kraft Gesetzes bereits errichtet. Siehe hierzu §§ 705 ff BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
Die möglicherweise notwendigen Anmeldungen (Gewerbeamt, Finanzamt, IHK, …) haben auf das (Nicht-)Bestehen der GbR keinen Einfluss. Anmeldungen haben bei der GbR lediglich deklaratorischen (erklärenden) Charakter. Anderes würde bei Kapitalgesellschaften gelten, bei denen die Anmeldung konstitutiv (rechtsbegründend) ist.
Gibt es Probleme für die erhaltenden Unternehmen, weil keine
Umsatzsteueridentifikationsnummer auf der Rechnung ist?
In diesem Thread wurde die Vorschrift, aus der sich die Angabe der Steuernummer bzw. der USt-ID ergibt, bereits genannt. Im § 14 Abs. 4 UStG heist es dazu wie folgt:
„(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,“
Aus dieser Formulierung ist klar erkennbar: Ist eine Steuernummer oder eine USt-ID noch nicht erteilt, braucht sie auch auf Rechnungen nicht zu erscheinen. In einem solchen Fall ist daher auch für die Leistungsempfänger aus diesen Rechnungen der Vorsteuerabzug zulässig.
In der Praxis hat es sich bewährt, dass man in den Rechnungen an der Stelle, wo sonst die Steuernummer oder USt-ID steht, den Hinweis gibt „noch nicht erteilt“.
BARUL76