Hi,
angenommen ein gewerbetreibender Handwerker (EÜ-Rechnung) hat sein Gewerbe zum 31. März abgemeldet.
Im Zuge der „Aufräumarbeiten“ des Betriebes, wird nun ein halbes Jahr später bemerkt, dass es versäumt wurde, einige Leistungen an einen anderen Unternehmer, die im Vorjahr stattfanden, zu berechnen.
Wie müsste in dem fiktiven Fall denn nun eine korrekte Rechnungsstellung aussehen? Datum der Leistung? Aktuelles Datum, trotz Gewerbeabmeldung?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß
Didi
