Rechnung wann erstellen

Hallo,

ich habe eine Allgemeine Frage wann eine Rechnung erstellt werden muss. Gibt es da einen Richtwert?

Direkt nach vollendeter Arbeit, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt oder erst nach einem Zeitraum X.

Vielen Dank

Servus,

sie kann erstellt werden, sobald die darin abgerechnete Leistung vertragsgemäß erbracht ist. Das ist, falls eine Fälligkeit ab Rechnungsdatum vereinbart ist (das ist ziemlich üblich), am sinnvollsten.

Wenn es sich um eine Vorkasserechnung handelt, auch schon vorher.

Und wenn es eine Abschlagsrechnung handelt, auch.

Schöne Grüße

MM

Guten Tag,

Hallo,

Ja super und nehmen wir an diese Dienstleistung ist erbracht worden im Juni letzten Jahres 2009 und die Rechnung wurde erst im folge Jahr erstellt 2010 .

Wäre das normal ?

Vielen Dank

Guten Tag,

Ja super und nehmen wir an diese Dienstleistung ist erbracht
worden im Juni letzten Jahres 2009 und die Rechnung wurde erst
im folge Jahr erstellt 2010 .

Die Leistung wurde erbracht, damit ist eine Rechnungslegung berechtigt.

Wäre das normal ?

Rechnungen werden generell im Nachhinein erstellt. Normal wäre, die Rechnung unmittelabar nach Abnahme der Leistung zu legen.
Nun gäbe es im geschilderten Fall 2 Erklärungen:

  1. Es wurde schlichtweg vergessen eine Rechnung zu legen. Das wurde nun nachgeholt. Eventuell hat auch ein Zulieferer geschlafen und seine Lieferung erst jetzt berechnet.
  2. Der Leistende hat wegen der Steuerbelastung einige seiner Umsätze ins Folgejahr verschoben.
    Als Ist-Zahler durchaus machbar. Wäre aber sinnvoll, das mit dem Rechnungsempfänger vorher zu vereinbaren.
    Eine Rückfrage beim Rechnungssteller würde da Klarheit bringen falls die erwünscht ist.
    Ansonsten bleibt es dabei geleistet wurde. Rechnung ok.

Vielen Dank

Bitte gerne
Rumburak

Hallo Rumburak,

hört sich logisch an, aber für den Fall des es entweder 1 oder 2 sein sollte, könnte man doch auf eine Rechnungstellung vom Datum 2009 fordern um noch einen Steurlichen Vorteil zu erlangen?

Für den Fall dass die Rechnung steurlich abgesetzt werden soll.

Vielen Dank

Hallo,

steuerpflichtige Rechnungen müssen i.d.R. innerhalb von 6 Monaten gestellt werden:
http://dejure.org/gesetze/UStG/14.html

Vielleicht hilft dir diese darauf bauende Diskussion in deiner Sache weiter:
http://www.sellerforum.de/buchhaltung-steuern-finanz…

Ich selbst konnte aber keine befriedigende Antwort rauslesen beim ersten Überfliegen.

Gruß
Christian (IANAL)