Rechnung welcher Steuerprozentsatz?

Hallo Forum,

angenommen ein Künstler (Maler) stellt seine Rechnung an einen Galeristen. Vereinbart wäre die antlg. Übernahme der erforderlichen Rahmungskosten, die der Galerist für den Künstler vorgelegt hat.

Wie würde die Rechnung in Bezug auf die anzusetzende MwSt aussehen, wenn z. B. das Bild brutto 5.000 EUR (beinhaltet 7 % MwSt.) kosten soll. Die antlg. Rahmungskosten (beinhalten 16 % MwSt.) würden z. B. brutto 500 EUR betragen und sind von der Rechnung in Abzug zu bringen.

Für Vorschläge danke ich schon mal im Voraus sehr herzlich.

Ratlose Grüße
Reni

Hallo Reni,

im geschilderten Fall erfolgt die Verrechnung der beiden Beträge erst bei der Zahlung. Warum?

Leistungsaustausch (1): Künstler verkauft Bild an Galeristen, Galerist bezahlt dafür
Leistungsaustausch (2): Galerist rahmt Bild für Künstler, Künstler bezahlt vereinbarungsgemäß die Hälfte des Preises, den der Galerist bezahlt

Dann: Aufrechnung der Verbindlichkeit Künstler ggü Galerist mit der höheren Verbindlichkeit Galerist ggü Künstler.

Für die Fakturierung der Rahmung zwei Möglichkeiten:

Regelfall: Galerist fakturiert an Künstler und erklärt sein Einverständis mit Verrechnung
Wenn beide zustimmen, auch möglich: Künstler fakturiert durch Gutschrift an Galeristen und erklärt sein Einverständnis mit Verrechnung.

In beiden Fällen zwei getrennte Vorgänge, die sich erst bei der Zahlung treffen. Also: Entweder werden zwei Rechnungen geschrieben oder eine Rechnung und eine Gutschrift. Aber es sind immer zwei verschiedene Vorgänge.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

vielen lieben Dank.

Nicht mehr so ratlose Grüße
Reni

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