Rechnung wird einfach ignoriert…

Ein Nachbarsjunge hat auf offener Straße Fußball gespielt.

Währenddessen beschädigt er mein Auto (z.B. Außenspiegel, Türgriff etc.).

Er meldet mir und seinen Eltern diese Angelegenheit. Seine Eltern sagen mir, dass sie diese Angelegenheit ihrer Versicherung melden. Gleichzeitig geben sie mir sämtliche Kontaktdaten ihrer Versicherung.

Ich melde diese Angelegenheit unverzüglich der Versicherung. Die Versicherung sagte mir, dass ich gegenüber der Versicherung gar keine Ansprüche erheben kann, da sie sei gar nicht mein Ansprechpartner sei. Ich solle mich gefälligst an den Versicherungsnehmer wenden.

Er sagte mir nach Wochen, er habe das alles seiner Versicherung gemeldet. Was die nun tun, sei nicht mehr sein Problem, schließlich zahlt er ja jeden Monat seine Beiträge.

Ich habe dieser Person eine Rechnung zukommen lassen (Einschreiben mit Rückschein etc.) und warte erst einmal 4 Wochen ab.

Nach 4 Wochen will ich dieser Person einen offiziellen Mahnbescheid zukommen lassen.
Die Person ist berufstätig und jederzeit zahlungsfähig.

FRAGE: Kann diese Person NACH 4 Wochen gegen meine Rechnung noch Einspruch einlegen?
Kann diese Person gegen den offiziellen Mahnbescheid „vorgehen“ (Einspruch, Rechtsanwalt etc.)?
Habe ich gute Chancen, das mir zustehende Geld zu erhalten?
Sollte ich irgendwelche Tipps beherzigen?

Ich DANKE Euch schon mal im Voraus für Eure Antwort(en).

Gruß

deVinci

Hi!

FRAGE: Kann diese Person NACH 4 Wochen gegen meine Rechnung
noch Einspruch einlegen?

ist gar nicht nötig - unberechtigte Rechnungen wandrn in Ablage P

Kann diese Person gegen den offiziellen Mahnbescheid
„vorgehen“ (Einspruch, Rechtsanwalt etc.)?

Natürlich - unabhängig von den Erfolgsabsichten kann das jeder. Allerdings scheinst du dich in der Bedeutung eines Mahnbescheides zu täuschen, denn man brauch nur ein Kreuzchen auf den Mahnbescheid machen, daß man widerspricht - zurückschicken und dann müßtest du klagen!

Habe ich gute Chancen, das mir zustehende Geld zu erhalten?

Hier könnte das größere Problem liegen, denn je nach Alter des Kindes ist das mit den Ansprüchen gar nicht so klar, aber das wird schon noch ein anderer beantworten ;o)

Sollte ich irgendwelche Tipps beherzigen?

Wenn die Sachlage klar ist (werden schon Versicherungsexperten hier klären) empfehle ich das einem Anwalt zu übergeben, denn das scheint ne aufwendigere Sache zu werden…

Bernd

Hallo Bernd,

erst einmal recht herzlichen DANK für Deine Antwort.

deVinci: FRAGE: Kann diese Person NACH 4 Wochen gegen meine Rechnung noch Einspruch einlegen?

Bernd: ist gar nicht nötig - unberechtigte Rechnungen wandern in Ablage P

Meines Erachtens handelt es sich in meinem Fall doch nicht um eine unberechtigte Rechnung, oder etwa doch?

deVinci: Kann diese Person gegen den offiziellen Mahnbescheid „vorgehen“ (Einspruch, Rechtsanwalt etc.)?

Bernd: Natürlich - unabhängig von den Erfolgsabsichten kann das jeder. Allerdings scheinst du dich in der Bedeutung eines Mahnbescheides zu täuschen, denn man brauch nur ein Kreuzchen auf den Mahnbescheid machen, daß man widerspricht - zurückschicken und dann müßtest du klagen!

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist ein „Mahnbescheid“ eine SINNLOSE formelle „Sache“.

Man ist also asozialen Mitmenschen machtlos ausgeliefert, nicht wahr?

Bei uns spielen viele (asoziale) Kinder auf der verkehrsbelebten Straße. Sie werfen Steine auf Autos, bepöbeln die Fußgänger, knicken Autoantennen ab und treten Fensterscheiben der Hauseingangstüren ein).

Meine Frau erwischte einen Jungen (ca. 10 Jahre) dabei, wie er Steine auf unser Auto warf.
Sie bat ihn, das sofort zu unterlasen. Zur Antwort bekam sie: „Halt die Schnauze Du alte V… .“
Als ich von der Arbeit kam, ging ich zu den Eltern des Nachbarsjungen, um diese Angelegenheit friedlich zu klären/lösen.
Zur Antwort bekam ich: „Unser Sohn ist halt schwer erziehbar. Was sollen wir denn tun? Noch nicht einmal die Polizei wird mit ihm fertig…“
Anschließend habe ich die Polizei von dieser Angelegenheit unterrichtet. Dort bekam ich wiederum zur Antwort: „Da müssen Sie sich schon an die Erziehungsberechtigten wenden. Sie können zwar Strafanzeige stellen, die hat bei den Leuten aber eh keinen Sinn“.

Schlagen darf man die Kinder natürlich auch nicht (Körperverletzung, Kindesmissbrauch etc.).

Eigentlich bleibt einem nur eins übrig, zusehen und anschließend den entstandenen Schaden bezahlen.

Na ja, trotzdem vielen, vielen DANK für Deine Antwort. So weiß ich wenigstens bescheid.

Gruß

deVinci

Hallo deVinci,

Die Rechnung stellt eine berechtigte Forderung da. Der Mahnbescheid hat schon seinen Sinn. In diesem wird der Inhalt der Rechnung zivilrechtlich mit Hilfe des Gerichts eingefordert. Außerdem hemmt es die Verjährung.
Bei einem Einspruch des Mahnbescheids kannst Du bei Gericht Klage einreichen. Dieser Klage wird nach Deiner Schilderung stattgegeben. Sämtliche Nebenkosten muß der Beklagte Dir dann erstatten. Deinen Frust dahingehend kann ich nachvollziehen, aber ich würde es nicht dabei ungeahndet lassen. Das Geld würdest Du nach einem für die ausgehenden positiven Urteil und bei Nichtzahlung über den Gerichtsvollzieher einpfänden lassen. Desweiteren haften Eltern für ihre Kinder, egal welchen sozialen Status diese oder ihre Kinder haben. Desweiteren steht hier eine Aufsichtspflichtsverletzung der Eltern in Raum. Denn unter der Aufsicht der Eltern wäre dieser Vorfall nicht geschehen. Dies alles wird der zu verhandelne Richter bei einem Prozeß von sich geben. Er wird nicht nach Gefühl urteilen, sondern was ihm die Rechtssprechung vorgibt. Und diese besagt halt obiges.

Ein bischen mehr Mut, kein Grund zum Frust.

Gruß

Rolf

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DANKE FÜR DEINE HILFE, DU HAST MIR SEHR GEHOLFEN!!
Hallo Rolf,

erst einmal recht herzlichen DANK für Deine Hilfe.

Durch Deinen Beitrag bin ich wieder optimistisch, dass doch noch RECHT gesprochen wird.

Also, nochmals vielen, vielen DANK!!!

Gruß

deVinci