Ein Nachbarsjunge hat auf offener Straße Fußball gespielt.
Währenddessen beschädigt er mein Auto (z.B. Außenspiegel, Türgriff etc.).
Er meldet mir und seinen Eltern diese Angelegenheit. Seine Eltern sagen mir, dass sie diese Angelegenheit ihrer Versicherung melden. Gleichzeitig geben sie mir sämtliche Kontaktdaten ihrer Versicherung.
Ich melde diese Angelegenheit unverzüglich der Versicherung. Die Versicherung sagte mir, dass ich gegenüber der Versicherung gar keine Ansprüche erheben kann, da sie sei gar nicht mein Ansprechpartner sei. Ich solle mich gefälligst an den Versicherungsnehmer wenden.
Er sagte mir nach Wochen, er habe das alles seiner Versicherung gemeldet. Was die nun tun, sei nicht mehr sein Problem, schließlich zahlt er ja jeden Monat seine Beiträge.
Ich habe dieser Person eine Rechnung zukommen lassen (Einschreiben mit Rückschein etc.) und warte erst einmal 4 Wochen ab.
Nach 4 Wochen will ich dieser Person einen offiziellen Mahnbescheid zukommen lassen.
Die Person ist berufstätig und jederzeit zahlungsfähig.
FRAGE: Kann diese Person NACH 4 Wochen gegen meine Rechnung noch Einspruch einlegen?
Kann diese Person gegen den offiziellen Mahnbescheid „vorgehen“ (Einspruch, Rechtsanwalt etc.)?
Habe ich gute Chancen, das mir zustehende Geld zu erhalten?
Sollte ich irgendwelche Tipps beherzigen?
Ich DANKE Euch schon mal im Voraus für Eure Antwort(en).
Gruß
deVinci