Rechnung wird nicht beglichen - was tun?

Herr Peters ist als nebenberuflicher Hausmeister für die Wohnungs-
verwaltung „Magdeburger Wohnungsbau GmbH“ tätig.
Er besitzt einen so genannten „Gewerbeschein“ und versteuert sein
Honorar ordnungsgemäß.

Kürzlich hat ein 9-jähriger Junge aus der Nachbarschaft eine Scheibe (Hauseingangstür) in dem von Ihm betreuten Wohnobjekt demoliert.

Herr Peters teilt dies nun seinem Auftraggeber mit und bietet an,
die Scheibe zu erneuern.

Der Auftraggeber stimmt zu, bittet ihm aber gleichzeitig, die Kosten
dem Verursacher direkt in Rechnung zu stellen.

Herr Peters kontaktiert den Verursacher (Eltern des Kindes), schildert
den Vorgang und bietet ihm an, die Scheibe für für ca. 350,00 € zu
erneuern.

Der Verursacher stimmt mit der Begründung zu, dass die Kosten ja eh´
seine Versicherung übernimmt.

Herr Peters erneuert die Scheibe und stellt dies dem Verursacher wie
besprochen in Rechnung.

Der Verursacher ignoriert diese Rechnung.

Herr Peters lässt dem Verursacher nach 14 Tagen eine Mahnung zukommen
und verlangt 10,00 € Mahngebühr.

Auch diese ignoriert der Verursacher.

  1. Frage: Wie sollte sich Herr Peters nun verhalten?

2.) Sollte Herr Peters eine zweite Mahnung versenden?

Gruß

deVinci

Hallo,

nur mal eben eine Frage:

Herr Peters

ist nicht zufällig auch der „Herr Klaus“ bzw. „Herr Krause“, der auch dem „der-deutschen-Spache-nicht-mächtigen“ NAchbarn wegen Unterstützung bei der nicht ordnungsgemäß abgewickelten ebay-Versteigerung 200 Euro berechnete?
Habe gerade diesen anderen Eintrag in diesem Brett gelesen, bei der Du auch Fragesteller bist.

Mit Gruß
Sophia

Guten Morgen!

Ich halte zwar sonst nicht viel von diesen sinnlosen Postings, die keinerlei Hilfestellung bieten, aber hier muss ich doch dem Grundgedanken mal beipflichten. Man sollte diesem herrn Klaus Peters-Krause mal mitteilen, dass er mit einem Bein im Knast steht, das sage ich sowohl als Rechtsanwalt als auch als Sohn, Enkel, Urenkel und Ur-Urenkel von Glasermeistern. Im Beispielfall wird der Verursacher natürlich keinen Cent zahlen, bevor er das Geld nicht vom Versicherer hat. Der allerdings wird rumzicken und fragen, warum denn kein Glaser beauftragt worden sei, sondern dieser Mondpreis-Hausmeister, der wahrscheinlich in der Rechnung kein Zahlungsziel gesetzt hat, aber nach nur zwei Wochen, obwohl er weiss, dass eine versicherung dahintersteckt, schon gleich mit einer Mahnung anrockt, wobei vollkommen überzogene Mahngebühren natürlich nicht fehlen dürfen.

4 „Gefällt mir“

Hallo!

Bin zwar kein Jurist, trotzdem erzähle ich mal, was mir auffällt. Bei mir kommt es durchaus vor, dass z. B. irgendein Institut etwas haben will und mir erzählt wird, ich solle die Rechnung an diese und jene Adresse (z. B. das Bauamt) schicken. Nix da! Bevor ich nicht irgendeinen Zettel mit Namen, Anschrift und Unterschrift habe, auf dem steht, was gewünscht wird, mache ich nichts. Und wenn ich diesen Zettel habe (so richtig altmodisch aus Papier, kein Zuruf, keine Mail), bezahlt die Musik, wer sie bestellt hat. Die Rechnung geht also an den Besteller. Was der damit macht, ist mir egal, solange er bezahlt.

Aber nicht jeder Kundenwunsch wird erfüllt. Ich baue und liefere nur xyz-Sachen. Abc und def fallen in den Bereich des örtlichen Handwerks. Und in deren Teich fischt nur, wer unbedingt Ärger mit Handwerkern und Kammer haben will.

Gruß
Wolfgang

Knast???
Hallo, darf ich euch mal eine naive laienhafte Frage stellen. Ich glaube aus euren Beiträgen heraus zu lesen, dass der Hausmeister die Scheibe gar nicht reparieren durfte, weil er kein Glasermeister ist???

??? Bastett

Hallo Sophia,

mein Beitrag/Artikel bzw. meine Frage bezieht sich nicht auf
zuvor gestellte Fragen bzw. zuvor gepostete Beiträge.

Gruß

deVinci

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nix da! Bevor ich nicht irgendeinen Zettel mit
Namen, Anschrift und Unterschrift habe, auf dem steht, was
gewünscht wird, mache ich nichts. Und wenn ich diesen Zettel
habe (so richtig altmodisch aus Papier, kein Zuruf, keine
Mail),…

So werde ich es in Zukunft auch handhaben. Ohne schriftlichen
Auftrag erledige ich nichts mehr. Denn die Zahlungsmoral lässt
immer mehr zu wünschen übrig, leider :frowning:((

Aber wenn ein Kunde im Beisein von Zeugen die Firma „xy“ beauftragt,
kommt doch automatisch ein Auftrag zustande.
Ein mündlicher Auftrag unterscheidet sich ja wohl kaum wesentlich
von einem schriftlichen Auftrag, oder?

Aber nicht jeder Kundenwunsch wird erfüllt. Ich baue und
liefere nur xyz-Sachen. Abc und def fallen in den Bereich des
örtlichen Handwerks. Und in deren Teich fischt nur, wer
unbedingt Ärger mit Handwerkern und Kammer haben will.

Nun gut. Angenommen, ein nebenberuflicher Hausmeister mit Gewerbe-
schein nimmt den Auftrag, ein Waschtisch zu erneuern, an.
Der Hausmeister beauftragt nun eine Santitärfirma und erhält eine
Rechnung (z.B. 200,00 €). Der Hausmeister begleicht diese und
schreibt nun dem Auftraggeber (z.B. Mieter) eine Rechnung in Höhe
von 220,00 €.

Das ist doch völlig legitim und fair. Oder sehe ich das falsch?

Gruß

deVinci

Hallo!

Ich halte zwar sonst nicht viel von diesen sinnlosen Postings,
die keinerlei Hilfestellung bieten,…

Wie wollen Sie denn beurteilen können, welches Posting für welchen
User hilfreich ist? Glauben Sie denn allen ernstes, hier stellen User
aus „Jux und Dollerei“ Ihre Fragen?

Man sollte diesem herrn
Klaus Peters-Krause mal mitteilen,

In meiner Fragestellung taucht weder der Name „Klaus“, noch der
Name „Klaus Peters-Krause“ auf. Gilt ihre Antwort tatsächlich
meinem Posting?
In meiner Frage wurde nämlich lediglich ein Herr „Peters“ und
ein Schadenverursacher genannt.

dass er mit einem Bein im
Knast steht, das sage ich sowohl als Rechtsanwalt als auch als
Sohn, Enkel, Urenkel und Ur-Urenkel von Glasermeistern.

Nun ja. Angenommen, Herr Peters hat im Voraus schon damit gerechnet,
an irgendwelche Erbsenzähler und Paragrafenreiter zu geraten.

Im Falle aller Fälle wird Herr Peters natürlich beweisen können,
die Arbeit nicht persönlich ausgeführt zu haben :wink:

Logischerweise hat er damit einen Meisterbetrieb beauftragt.

Und dies wiederum wird er doch als Hausmeister dürfen, oder???

Beispielfall wird der Verursacher natürlich keinen Cent
zahlen, bevor er das Geld nicht vom Versicherer hat.

Und wenn die Versicherung sich 1 Jahr Zeit lässt?

Herr Peters hat ja auch nicht mit der Versicherung, sondern
mit dem Auftraggeber einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen.
Sehe ich das etwa falsch?

wobei vollkommen überzogene Mahngebühren natürlich
nicht fehlen dürfen.

Mahngebühren in Höhe von 10,00 € sind mittlerweile üblich.
Ein Beweis dafür, dass Sie in letzter Zeit keine Mahnung
erhielten :wink:

Rechnen Sie doch bitte selbst einmal nach!

1.) Portokosten: 2,60 €

2.) Briefpapier, Briefumschlag, Druckertinte etc.: 0,40 €

3.) Benzinkosten (Fahrt zur Post): 1,20 €

4.) Telefonkosten (Vor dem Absenden der Mahnung): ca. 0,50 €

Da kommt Herr Peters zum Beispiel auf 4,70 €.

Für seinen Zeitaufwand (1,5 Stunden) erhält er lediglich 5,30 €.

Ist dieser Stundensatz Ihrer Meinung zu hoch?

Gruß

deVinci

Hallo!

Ohne schriftlichen
Auftrag erledige ich nichts :mehr.
Aber wenn ein Kunde im :Beisein von Zeugen die Firma :„xy“ beauftragt, kommt doch :automatisch ein Auftrag :zustande.

Das reicht nicht. Der Auftragnehmer muss auch erklären, dass er den Auftrag annimmt. Das ist nämlich der Sinn von Auftragsbestätigungen.

Ein mündlicher Auftrag :unterscheidet sich ja wohl :kaum wesentlich von einem :schriftlichen Auftrag, oder?

Für das Zustandekommen solchen Vertrages bedarf es keiner besonderen Form. Die mündliche Vereinbarung ist deshalb gültig. Vergessen und Mißverständnisse sind aber menschlich, ganz egal, wieviele Leute anwesend sind. Außerdem überforderst Du Dich selbst. Wenn Du mehrere Kunden hast und gleichzeitig Bestellungen und Aufträge für und von mehreren Kunden laufen, verlierst Du schnell den Überblick. Bei jedem Auftrag wurden besondere Details besprochen und Terminvereinbarungen getroffen. Dabei entsteht vorhersehbar Chaos und Unzufriedenheit bei Kunden und Lieferanten.

Um das Chaos zu vermeiden, braucht auch der Bonsai-1-Mann-Betrieb eine praxistaugliche Betriebsorganisation mit immer gleicher Bearbeitungsweise der Geschäftsvorfälle. Das geht nicht ohne Papier. Von jedem Kunden brauchst Du Namen und Anschrift, Gegenstand des Auftrags und eine Unterschrift des Kunden. Zu diesem Vorgang ordnest Du alle Bestellungen und Aufträge an z. B. Handwerker zu, so dass alles nachvollziehbar bleibt. Das Ganze spielst Du gedanklich durch und schreibst es auf. Entweder gleich oder im Laufe der Zeit fallen Schwachstellen auf. Die werden behoben und die schriftlich fixierte Organisation entsprechend angepaßt. Du gibt Dir also selbst Regeln und hältst Dich daran.

Diese Vorgehensweise gehört unabhängig von Branche und Größe zur Basis jeder selbständigen Tätigkeit.

Gruß
Wolfgang

1 „Gefällt mir“

Ruhig Blut, Leonardo!

Wie wollen Sie denn beurteilen können, welches Posting für
welchen
User hilfreich ist?

Ich kann’s einfach. Der Beitrag von Sophia war ein reines Senf-dazu-geben, wie es hier allzu häufig vorkommt.

Logischerweise hat er damit einen Meisterbetrieb beauftragt.

Und dies wiederum wird er doch als Hausmeister dürfen, oder???

Wenn die EUR 350,- dann auch Kostenersatz und nicht nur reine vermittlungsprovision ist…

Und wenn die Versicherung sich 1 Jahr Zeit lässt?
Herr Peters hat ja auch nicht mit der Versicherung, sondern
mit dem Auftraggeber einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen.
Sehe ich das etwa falsch?

Nein, vollkommen richtig. Es gibt aber einige ungeschriebene Fairnessgrundsätze, nach denen man dem Versicherungsnehmer auch mal ein bißchen Zeit lassen darf und sollte, immerhin hat man ja eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden irgendwann mal beglichen wird.

Mahngebühren in Höhe von 10,00 € sind mittlerweile üblich.
Ein Beweis dafür, dass Sie in letzter Zeit keine Mahnung
erhielten :wink:

Jedenfalls nicht von der Russenmafia bzw. von Hausmeistern.

1.) Portokosten: 2,60 €

Ich nehme die Briefmarken zu € 0,55, die tun’s auch.

2.) Briefpapier, Briefumschlag, Druckertinte etc.: 0,40 €

Mundgesiebtes Büttenpapuier mit Blattgoldauflage?

3.) Benzinkosten (Fahrt zur Post): 1,20 €

Du darfst nicht vergessen, dass so ein Auto auch noch Steuer und Versicherung kostet. Was ist mit dem Reifenabrieb? Dem mit jedem gefahrenen km sinkenden Wiederverkaufswert? Dem erhöhten Gesundheitsrisiko, wenn man Auto fährt und nicht zuhause im Sessel liegt?

4.) Telefonkosten (Vor dem Absenden der Mahnung): ca. 0,50 €

Mit wem muss da telefoniert werden? In welchem Land sitzt der? Und was gibt’s da so lange zu besprechen? Für € 0,50 kann ich innerorts 28 Minuten lang telefonieren

Da kommt Herr Peters zum Beispiel auf 4,70 €.

Ich komme mit Wohlwollen auf € 0,58. Der Herr Peters kann sich nicht jeden Schritt von seinen Schuldnern subventionieren lassen, nur weil die sich im Verzug befinden. Und ob das der Fall ist, ist im Beispielfall auch mehr als fraglich.

Hallo Wolfgang,

Deinen Beiträgen konnte ich explizit entnehmen, dass Du kein
studierender Theoretiker, sondern ein Praktiker mit Erfahrung bist.

Du willst mich nicht belehren, sondern mir helfen.

In der Tat, sind viele (junge und unerfahrene) Dienstleister
blauäugig und naiv. Da gilt immer noch die Devise „Ein Mann-
ein Wort!“.

„Per Handschlag“ sollte heutzutage keine Vertrag mehr geschlossen
werden, soviel ist klar :wink:

„Papier“ mag zwar umweltschädigend und nicht mehr zeitgemäß sein,
aber „ohne“ geht es offensichtlich doch nicht.

Also, nochmals DANKE für Deine hilfreichen Beiträge und ´nen
erholsamen Sonntag!

Gruß

deVinci

Ich kann’s einfach.

Ich vermute, dass Sie entweder ein studierender Theoretiker, oder
einfach nur weltfremd sind. Nehmen Sie meine Vermutung bitte nicht
zu persönlich!

Wenn die EUR 350,- dann auch Kostenersatz und nicht nur reine
vermittlungsprovision ist…

Angenommen, der Hausmeister hat 50,00 € Arbeitsaufwand für sich
zusätzlich in Rechnung gestellt. Wäre das denn verwerflich?
Ihrer Meinung nach sollte der Hausmeister natürlich immer und
überall umsonst arbeiten, ist mir schon klar.

Nein, vollkommen richtig. Es gibt aber einige ungeschriebene
Fairnessgrundsätze, nach denen man dem Versicherungsnehmer
auch mal ein bißchen Zeit lassen darf und sollte, immerhin hat
man ja eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden
irgendwann mal beglichen wird.

Heute äußerste sich der Schadenverursacher wie folgt:

„Ähhh… unsere Versicherung zahlt einfach nicht - tut uns Leid!
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, werden wir abstreiten,
Sie jemals beauftragt zu haben. So, und in Zukunft können Sie uns
an die Füße fassen!“

1 Stunde später hat der Sohn wieder Steine gegen unsere Fenster
geworfen :frowning:((

1.) Portokosten: 2,60 €

Ich nehme die Briefmarken zu € 0,55, die tun’s auch.

Ja, dann streitet der Empfänger ab, jemals eine Rechnung oder
sonst einen Brief erhalten zu haben.

2.) Briefpapier, Briefumschlag, Druckertinte etc.: 0,40 €

Mundgesiebtes Büttenpapuier mit Blattgoldauflage?

Leben Sie tatsächlich in Deutschland???

Ein Rechtsanwalt verlangt durchschnittlich 5,00 €!!!

Haben Sie ein mal in Ihrem Leben eine hp-Druckerpatrone
gekauft?

3.) Benzinkosten (Fahrt zur Post): 1,20 €

Du darfst nicht vergessen, dass so ein Auto auch noch Steuer
und Versicherung kostet. Was ist mit dem Reifenabrieb? Dem mit
jedem gefahrenen km sinkenden Wiederverkaufswert? Dem erhöhten
Gesundheitsrisiko, wenn man Auto fährt und nicht zuhause im
Sessel liegt?

Die Benzin-Preis-Entwicklung scheint offensichtlich an Ihnen
spurlos vorbei gegangen zu sein.

4.) Telefonkosten (Vor dem Absenden der Mahnung): ca. 0,50 €

Mit wem muss da telefoniert werden?

Bevor einige Unternehmen Mahnungen versenden, fragen sie
fairerweise dem Schuldner, warum er seine Rechnung nicht
beglich.

Da kommt Herr Peters zum Beispiel auf 4,70 €.

Ich komme mit Wohlwollen auf € 0,58.

Aber als Rechtsanwalt kassieren Sie locker 5,00 € und mehr,
nicht wahr? Schämen Sie sich eigentlich nicht???

Der Herr Peters kann sich
nicht jeden Schritt von seinen Schuldnern subventionieren
lassen, nur weil die sich im Verzug befinden. Und ob das der
Fall ist, ist im Beispielfall auch mehr als fraglich.

Was ist daran fraglich?

Er hat die Rechnung weder beglichen, noch in irgendeiner Art
und Weise gegen sie Einspruch eingelegt.

Der Hausmeister will das ihm zustehende Geld.

Gruß

deVinci

P.S.: Da relativ viele Bürokraten, Politiker und Beamte Ihrer
Meinung sind, blüht in Deutschland die Schwarzarbeit :wink:

Guten Abend!

Ich vermute, dass Sie entweder ein studierender Theoretiker,
oder
einfach nur weltfremd sind.

Du kapierst es immer noch nicht. Okay, ich gebe auf! Wenn Du das so haben möchtest, dann war die Nachfrage von Sophia, ob denn Herr Klaus auch Herr Peters sei, von mir aus hilfreich - für wen auch immer.

Heute äußerste sich der Schadenverursacher wie folgt:

„Ähhh… unsere Versicherung zahlt einfach nicht - tut uns
Leid!
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, werden wir
abstreiten,
Sie jemals beauftragt zu haben. So, und in Zukunft können Sie
uns
an die Füße fassen!“

Ärgerlich. Aber nicht dasProblem des Hausmeisters, sondern dessen Auftraggebers, so wie ich den Fall verstanden habe.

1.) Portokosten: 2,60 €

Ich nehme die Briefmarken zu € 0,55, die tun’s auch.

Ja, dann streitet der Empfänger ab, jemals eine Rechnung oder
sonst einen Brief erhalten zu haben.

Soll er machen.Richter sind nicht blöd.

2.) Briefpapier, Briefumschlag, Druckertinte etc.: 0,40 €

Mundgesiebtes Büttenpapuier mit Blattgoldauflage?

Leben Sie tatsächlich in Deutschland???

Ja, mit wachsender Begeisterung.

Ein Rechtsanwalt verlangt durchschnittlich 5,00 €!!!

Für Papier und Druckertinte??? Da verlangt ein Rechtsanwalt gar nix für! Genau genommen ist es ihm sogar gesetzlich verboten!

Haben Sie ein mal in Ihrem Leben eine hp-Druckerpatrone
gekauft?

Mehrfach! Und? Ist der Sohn auch für die Wahl des Druckers verantwortlich?

Die Benzin-Preis-Entwicklung scheint offensichtlich an Ihnen
spurlos vorbei gegangen zu sein.

Das ist einfach nicht der Punkt. Kapier’s doch! Man darf einfach nicht alle Kosten, die man so hat, irgendeinem Schuldner in die Schuhe schieben. Google doch mal den Begriff „Schadensminderungspflicht“!

nur weil die sich im Verzug befinden. Und ob das der
Fall ist, ist im Beispielfall auch mehr als fraglich.

Was ist daran fraglich?

Er hat die Rechnung weder beglichen, noch in irgendeiner Art
und Weise gegen sie Einspruch eingelegt.

Es gibt Gesetze, die sowas regeln.

P.S.: Da relativ viele Bürokraten, Politiker und Beamte Ihrer
Meinung sind, blüht in Deutschland die Schwarzarbeit :wink:

Das ist nun wirklich der Gipfel. Du hast jetzt zwei Postings hier hinterlassen, in denen irgendein Herr Klaus oder Krause oder Peters Schwarzarbeit und Wucher betreiben. Wenn Du so sicher bist, dass diese Leute auf der richtigen Siete sind, dann stell hier keine Fragen, dann behalte Deine Wahrheiten für Dich und erfreue Dich daran.

Ende der Diskussion.

Bleiben wir doch mal sachlich :wink:

Guten Abend!

Moin, moin!

Du kapierst es immer noch nicht.

Ich verstehe es so, dass diejenigen, die ehrlich und fleißig sind,
gleichzeitig auch immer die Dummen sind.

Okay, ich gebe auf! Wenn Du
das so haben möchtest, dann war die Nachfrage von Sophia, ob
denn Herr Klaus auch Herr Peters sei, von mir aus hilfreich -
für wen auch immer.

Nein, die beiden Postings (Beiträge) sind separat und haben nichts
gemeinsam „am Hut“.

Ärgerlich. Aber nicht dasProblem des Hausmeisters, sondern
dessen Auftraggebers, so wie ich den Fall verstanden habe.

Theoretisch hast Du natürlich vollkommen Recht.

In der Praxis sieht dies heutzutage jedoch ganz anders aus.

Wird etwas „brenzlig“, heißt es immer „Hausmeister Krause -
übernehmen Sie bitte!“. Als Gewerbetreibender kann/darf er
zwar wieder sprechen, jedoch nur ein Mal! Auf dem Markt herrscht
nämlich zur Zeit Krieg!

Soll er machen.Richter sind nicht blöd.

Wie will ein Richter denn beweisen können, ob und wann ich
von wem einen gewöhnlichen Brief erhalten habe???

Ich wohne zum Beispiel in einem „Plattenbau“. Da ziehen die
Kinder von nebenan sämtliche Post aus dem Briefkasten :wink:

Ja, mit wachsender Begeisterung.

Sie heißen aber nicht gerade zufällig Herr Schröder?

Für Papier und Druckertinte??? Da verlangt ein Rechtsanwalt
gar nix für! Genau genommen ist es ihm sogar gesetzlich
verboten!

Seltsam… Wie erklären sich denn dann die astronomischen
Rechnungen?

Mehrfach! Und? Ist der Sohn auch für die Wahl des Druckers
verantwortlich?

Nein. Nur sind das eben Kosten. Kosten, die „xy“ (indirekt)
verursacht, sollte er auch tragen, oder?

Das ist einfach nicht der Punkt. Kapier’s doch! Man darf
einfach nicht alle Kosten, die man so hat, irgendeinem
Schuldner in die Schuhe schieben.

Aber mal ganz ehrlich: entstehen wirklich dermaßen minimale
Kosten, dass diese kaum nennenswert sind?

Sind alle Kleinunternehmen „Abzocker“?

Es gibt Gesetze, die sowas regeln.

Die derzeitigen Gesetze sind wie Gummi - einfach dehnbar, je nachdem
welchen Anwalt man sich leisten kann und an welchen Richter man gerade
geriet.

Das ist nun wirklich der Gipfel. Du hast jetzt zwei Postings
hier hinterlassen, in denen irgendein Herr Klaus oder Krause
oder Peters Schwarzarbeit und Wucher betreiben.

Ich vermute, dass das Problem darin liegt, dass Du alle meine
bisherigen Beiträge in „einen Topf haust“.

Wenn Du so
sicher bist, dass diese Leute auf der richtigen Siete sind,

Dann würde ich doch hier gar nicht fragen. Natürlich bin ich
mir nicht sicher. Zumal ich mich in puncto „Jura, Recht und
Gesetz“ überhaupt nicht auskenne.

dann stell hier keine Fragen,…

Entschuldigung!

Gruß

deVinci