Ein Kunde von mir ist mit der Zahlung seiner Rechnung überfällig (Zahlungstermin war vor einer Woche). Jetzt gibt es doch das neue ‚Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen‘.
Könnt ihr mir sagen, wie ich jetzt vorgehen muss? Muss ich immer noch Mahnungen schreiben oder genügt es, ihm mitzuteilen, dass ich ihm nach den dreißig Tagen die 7,68% Verzugszinsen berechne?
Wie beweise ich, dass er die Rechnung erhalten hat? Sollte ich vorsichtshalber nochmal eine per Einschreiben schicken?
Auf meine telefonischen Anfragen (Anrufbeantworter) wurde nicht reagiert.
Ein Kunde von mir ist mit der Zahlung seiner Rechnung
überfällig (Zahlungstermin war vor einer Woche). Jetzt gibt es
doch das neue ‚Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen‘.
Könnt ihr mir sagen, wie ich jetzt vorgehen muss? Muss ich
immer noch Mahnungen schreiben oder genügt es, ihm
mitzuteilen, dass ich ihm nach den dreißig Tagen die 7,68%
Verzugszinsen berechne?
Wie beweise ich, dass er die Rechnung erhalten hat? Sollte ich
vorsichtshalber nochmal eine per Einschreiben schicken?
Das ist das Problem bei diesem Gesetz ! Sie brauchen zwar keine Mahnung mehr zu schreiben, da der Kunde nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät. Allerdings müssen Sie ggf. nachweisen daß er die Rechnung bekommen hat !
Auf meine telefonischen Anfragen (Anrufbeantworter) wurde
nicht reagiert.
In diesem Fall würde ich eine Mahnung schreiben (Einschreiben mit Rückschein), eine letzte Frist setzen (mit genauer Datumsangabe!) und bei fruchtlosem Verstreichen sofort einen Mahnbescheid beantragen ! Natürlich berechnen Sie die „neuen“ Verzugszinsen. ACHTUNG ! Die gelten nur wenn der Kunde eindeutig im Verzug ist, also auf Ihrer Rechnung ein genaues Zahlungsdatum stand oder die Rechnung älter als 30 Tage ist.
In diesem Fall würde ich eine Mahnung schreiben (Einschreiben
mit Rückschein), eine letzte Frist setzen (mit genauer
Datumsangabe!) und bei fruchtlosem Verstreichen sofort einen
Mahnbescheid beantragen
Vielen Dank für die Hilfe! Inzwischen habe ich ihn telefonisch kontaktieren können. Er sagte, er hätte nie eine Rechnung von mir erhalten. Nun gut, also in Zukunft nur noch per Einschreiben.
Aber wie gesagt, herzlichen Dank nochmal - nächstes Mal bin ich schlauer!