wir sind selbständig mit einem lokal seid einem jahr ca
wir hatten ende august eine versammlung in unseren räumen der veranstallter wollte die getränke gegen rechung bezahlen
diese wurden nun bis heute ( zwei zahlungserinnerungen schriftlich ) nicht bezahlt
nun wollte ich eine mahnung schreiben
was muss ich da beachten und wie sind die mahngebüren
oder wann soll ich ein inkassobüro beauftragen und wer übernimmt die kosten hierfür ?
Hallo MOLLI,
ein Inkassounternehmen darf nicht mehr verlangen als ein Anwalt. Im Wesentlichen können Inkassounternehmen nur Briefe schreiben. Schau bitte mal bei Google nach, was der Unterschied, zwischen Mahnung und Mahnbescheid ist. Letzterer ist nicht nur Papier für das Rundarchiv und man kann ihn auch selber ausfüllen. Leider kann man dabei auch Fehler machen. Wenn Fragen offen sind, stelle diese bitte allgemein unter Beachtung der FAQ:1129 im Brett Allgemeine Rechtsfragen. Hier wird deine Frage und meine Antwort gelöscht werden.
Grüße
Ulf
ein Inkassounternehmen darf nicht mehr verlangen als ein
Anwalt.
Das Problem ist mehr, dass sie mehr verlangen, aber dass der
Gläubiger das dann eben nicht vollständig ersetzt verlangen
kann.
Das meinte ich. Habe mich leider nicht korrekt ausgedrückt. Mir ging es darum, dass man für eine vermeintliche Mehrleistung das Geld nicht vom Schuldner bekommt.
Im Wesentlichen können Inkassounternehmen nur Briefe
schreiben.
Sie können auch das gerichtliche Mahnverfahren durchführen
(seit 2008).
Na ja, das sind besonders eingefärbte Briefe, die „etwas“ mehr bedeuten. Dafür braucht der Gläubiger aber keine andere Person, es sei, er braucht fachliche Hilfe.
Leider besteht häufig der Irrglaube, dass Inkassounternehmen besondere Befugnisse hätten. Da stehen nicht plötzlich Schränke von Männern vor der Haustür. Einen dürren Gerichtsvollzieher würde ich mehr beachten.
Mit Inkassounternehmen wirft man schnell schlechtem Geld noch gutes Geld hinterher. Inkassounternehmen machen sich auch selten die Mühe, nur mal ganz grob mit dem Mandanten zu prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Bei unberechtigten Forderungen schicken die einfach regelmäßig Briefe, die wiederum regelmäßig im Rundarchiv landen. Nur bei einem Mahnbescheid muss man reagieren.
Ich würde den Mahnbescheid selber ausfüllen. (schon mehrmals gemacht). Wenn ich mir unsicher bin, wende ich mich an einen Anwalt meines Vertrauens, der mir notfalls auch mal sagt, dass die Forderung so sinnlos ist, da ich im Vorfeld Fehler gemacht habe. Der kann das dann ggf. bereinigen.
Grüße
Ulf
Danke für eure tipps
nur woher bekomme ich so einen mahnbescheid ( ist das ein Vordruck ? )
danke auch für den hinweiss das ich hier falsch bin
ab welchen betrag ist es sinnvoll einen mahnbescheid zu schicken es geht genau um 55,50 €
Danke
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nur woher bekomme ich so einen mahnbescheid (ist das ein
Vordruck?)
Vordrucke gibt es im Schreibwarenladen und in vielen Buchhandlungen. Die Kosten gehören übrigens mit auf den Mahnbescheid. Es geht aber auch online bzw. zum Ausdrucken: https://www.online-mahnantrag.de
ab welchen betrag ist es sinnvoll einen mahnbescheid zu
schicken es geht genau um 55,50 €
Wenn man sicher ist, dass einem das Geld zusteht und man vermutet, dass der andere das Geld zusammenkratzen kann (notfalls Pfändung), würde ich schon bei kleineren Beträgen zu einem Mahnbescheid greifen. Es geht nicht nur um die außenstehende Summe. Es wäre ganz dumm, wenn sich herumspricht, dass man das zustehende Entgelt nicht eintreibt.
Grüße
Ulf
im Schreibwarenhandel für einen Appel und ein halbes Ei.
Hallo Herr Lehmann,
seit wann hat sich in Deutschland wieder die Währung geändert - krieg ich auch was für Hosenknöpfe, oder wollen sämtliche Gewerbetreibende doch Euro von mir - (auch wenns nur ein paar Pfennige) sind.
Nix für ungut - aber du bist sonst immer so überkorrekt - bleibe das auch im Neuen Jahr. Dafür alles Gute
Grüsse Rainer
Sie dürfen versichert sein, das der Autor, des völlig aus dem Zusammenhang seines Beitrages (eine Antwort auf Ihren Beitrag) von Ihnen zitiert wurde, Herr seiner Sinne, und sich darüber bewußt, ist was er auch gewollt beim Adressaten auslöst.
Die gegenseitigen Stellungnahmen auf Beiträge eines Fragestellers, helfen diesem ja leider nicht bei der Klärung seiner Frage. Dessen völlig bewußt, entschuldige ich mich höflichst bei dem ursprünglichen Poster dieser Frage dafür, das ich mich habe hinreißen lassen, auf eine Antwort, eine Antwort gegeben zu haben.
Nur bleibst leider dabei, das keiner für einen Apfel und ein halbes Ei in einem Schreibwarenladen, oder sonstwo etwas erwerben könnte. - Und die gesetzliche Mehrwertsteuer im Endverbraucherpreis währe wohl eine viertel Banane - oder so. Sicher früher hatten wir auch einen Kaiser, aber noch viel früher hat die Menschheit auch mit Muscheln oder Perlen bezahlt.
Immer noch ein „Frohes Neues Jahr“ dem Empfänder dieses Beitrages.
Alles wird besser im Neuen Jahr, sicher auch das Verhältniss zwischen uns.
Liebste Grüsste aus Neuss vom Rainer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nur bleibst leider dabei, das keiner für einen Apfel und ein
halbes Ei in einem Schreibwarenladen, oder sonstwo etwas
erwerben könnte.
Für´n Appel und n´ Ei ist eine gängige Redensart für „für wenig Geld“.
Tatsächlich haben sogar mal die Verkehrsbetriebe der Stadt Düsseldorf für eine neue Monatskarte geworben, daß man sie fürn Appel und n´Ei bekäme und tatsächlich hat sogar der erste, der mit einem Apfel und einem Ei am Schalter ankam, nach kurzer Diskussion die Karte dafür bekommen.
Ich wollte mit meiner Antwort ausdrücken, daß der Mahnbescheid günstig zu bekommen ist, ohne daß ich den genauen Preis gekannt hätte. Vermutlich hat jeder andere, der mir nicht einfach mal aus Prinzip ans Bein pinkeln wollte, das auch so verstanden.
Tja, und nun kann sich irgendein Fragesteller im Forum dafür bedanken, daß ich die fünf Minuten, die ich um die Zeit zur Verfügung hatte, dafür verwenden mußte, diesen Artikel zu schreiben, anstatt seine Frage zu beantworten.
Tja, und nun kann sich irgendein Fragesteller im Forum dafür
bedanken, daß ich die fünf Minuten, die ich um die Zeit zur
Verfügung hatte, dafür verwenden mußte, diesen Artikel zu
schreiben, anstatt seine Frage zu beantworten.
Ein großer Tag für wer-weiss-was.
Den Artikel hätten Sie doch gar nicht schreiben brauchen, auch ich habe Ihre Redensart so verstanden, wie sie gemeint ist.
Für mich ist der Artikel abgeschlossen - und bitte mich nicht mehr einem Fragesteller im Forum, bevorzugt zu antworten - danke dafür
Grüsse
RE aus NE