Hallo,
wenn man eine i.g.Lieferung ausführen würde, müsste man dann einen Hinweis auf die Steuerfreiheit mit auf die Rechnung schreiben?
Wenn ja, wie könnte die aussehen?
gruß und danke im Voraus
Hallo,
wenn man eine i.g.Lieferung ausführen würde, müsste man dann einen Hinweis auf die Steuerfreiheit mit auf die Rechnung schreiben?
Wenn ja, wie könnte die aussehen?
gruß und danke im Voraus
Servus,
(1) Ja.
(2) „Steuerfreier Umsatz gem. § 4 Nr. 1b UStG“
Schöne Grüße
Dä Blumepeder