Rechnung zur Wurzelbehandlung richtig?

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob mein Zahnarzt alles so macht wie er eigentlich sollte.

Ich habe von ihm einen Behandlung/Kostenplan erhalten, welchen ich auch unterschrieben habe.(Mit der fehlenden Information das diese Behandlung grundsätzlich auch von der Kasse hätte übernommen werden konnte, er sagte mir das mich die Behandlung insgesamt ca. 390,-€ kosten wird - so steht es im Behandlungsplan. Die Möglichkeit das es auch eine alternative „Behandlungsmethode“ gibt, welche die KK zahlt, hat er nichts gesagt.)

Naja, nun habe ich also einmal einen Kostenplan der wie folgt aussieht:

Region 11,22
Nr. 2400 Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
Anzahl: 4
Faktor 2,3000
Grund: (leer)
Betrag: 36,20

Region 11,22
Nr. 2420 Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal
Anzahl: 8
Faktor 2,3000
Betrag: 72,40

Region 11,22
Nr. 2150 Dentinadhäsive Versiegelung der Wurzelkanaleingänge als Unterfüllung gemäß §6 Abs.1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 2150 Einlagefüllungm einflächig
Anzahl: 2
Faktor: 2,000
Betrag: 256,68

vm011 Einmalfeile Waveone zur maschinellen Aufbereitung
Anzahl: 1
Faktor: 1,000
Betrag: 19,33

Gesamt 384,61

So, die „ersten Schritte“ der Wurzelbehandlung wurden bereits durchgeführt, die weiteren werden jetzt von einem anderen Arzt übernommen, da mich dieser hier wegen einem Notfall zu einem anderen geschickt hatte, da er selbst keine Zeit hatte… der neue Arzt hat mir eben dann auch gesagt das es natürlich möglich ist auf „Kassenkosten“ zu behandeln… daher auch der letztendliche Wechsel, so viel Geld habe ich leider nun auch nicht.

Jetzt habe ich die Rechnung über die „ersten Schritte“ erhalten und ich bin zum einen der Meinung dass das was drauf steht so garnicht gemacht wurde und zum anderen dass da was anderes steht als auf dem Behandlungsplan:

Region 11,22
Nr. 2400, elektrometrische Längenbestimmung…
Faktor: 2,90
Begründung: 1)
Anzahl: 4
Betrag: 45,68

Region 11,22
Nr. 2420, Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch…
Faktor: 3,50
Begründung: 2)
Anzahl: 4
Betrag: 55,12

VM011 Einmalfeile…
Anzahl: 1
Betrag: 19,33

Gesamt 120,12

Wie ich dort zur Behandlung gesessen habe, hat er zum einen „nur“ 2x eine Längenbestimmung durchgeführt, danach je 1 Stift in die 2 „Löcher“? gesteckt und das ganze mit den Stiften nochmal geröntgt (um sicher zu gehen)
Weiterhin weiß ich nicht was diese zusätzliche Anwendung mit der Nr. 2420 ist - nach dem Röntgen hat der Arzt mit einem „Bohrer“ die Kanäle gesäubert (so hat er es erklärt) und das wars.

Der Notfall kam dann ca. 24-36std später, da der Arzt das ganze provisorisch mit Gips? verschlossen und sich der Zahn 22 tierisch entzündet hat - da er das aber nicht erkannt hat, hat er mir wegen den Schmerzen den Zahn daneben (23) gefüllt, was mich auch nochmal 35,- gekostet hat, aber nichts gebracht hat, da an dem Zahn ja eigentlich nichts war und ich später eben zu dem anderen Arzt musste.

Wie seht ihr das, soll ich die 120,-€ Rechnung jetzt einfach zahlen und „Einspruch“ erheben, da diese zum einen nicht dem Behandlungsplan übereinstimmt und zum anderen weil er mir verschwiegen hat das es eben die alternative „Kassenbehandlung“ gibt?

Vielen vielen Dank schonmal im Voraus,

Carina

Hallo,

Jetzt habe ich die Rechnung über die „ersten Schritte“
erhalten und ich bin zum einen der Meinung dass das was drauf
steht so garnicht gemacht wurde und zum anderen dass da was
anderes steht als auf dem Behandlungsplan:

Region 11,22
Nr. 2400, elektrometrische Längenbestimmung…
Faktor: 2,90
Begründung: 1)
Anzahl: 4
Betrag: 45,68

Jou is nur je Kanal abrechenbar, somit auch nur 1x je Zahn = 2 x nicht 4x. Wird grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen, was allerdings schade ist, denn dies ermöglicht eine haargenaue Bearbeitung auf die Kanallänge.

Region 11,22
Nr. 2420, Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch…
Faktor: 3,50
Begründung: 2)
Anzahl: 4
Betrag: 55,12

Die 2420 ist die Spülung der Kanäle, die Frage ist was ist die Begründungsziffer 2? Da muss ein Text dabei stehen.

VM011 Einmalfeile…
Anzahl: 1
Betrag: 19,33

Gesamt 120,12

Ist auch in Ordnung da seit dem 01.01.2012 die Berechnung von Einmalfeilen und anderen Dingen erlaubt ist.

Wie ich dort zur Behandlung gesessen habe, hat er zum einen
„nur“ 2x eine Längenbestimmung durchgeführt, danach je 1 Stift
in die 2 „Löcher“? gesteckt und das ganze mit den Stiften
nochmal geröntgt (um sicher zu gehen)
Weiterhin weiß ich nicht was diese zusätzliche Anwendung mit
der Nr. 2420 ist - nach dem Röntgen hat der Arzt mit einem
„Bohrer“ die Kanäle gesäubert (so hat er es erklärt) und das
wars.

Gespült hat er ganz sicher nicht?

Der Notfall kam dann ca. 24-36std später, da der Arzt das
ganze provisorisch mit Gips? verschlossen und sich der Zahn 22
tierisch entzündet hat - da er das aber nicht erkannt hat, hat
er mir wegen den Schmerzen den Zahn daneben (23) gefüllt, was
mich auch nochmal 35,- gekostet hat, aber nichts gebracht hat,
da an dem Zahn ja eigentlich nichts war und ich später eben zu
dem anderen Arzt musste.

Wie seht ihr das, soll ich die 120,-€ Rechnung jetzt einfach
zahlen und „Einspruch“ erheben, da diese zum einen nicht dem
Behandlungsplan übereinstimmt und zum anderen weil er mir
verschwiegen hat das es eben die alternative
„Kassenbehandlung“ gibt?

Och so direkt hat er es dir nicht verschwiegen, er hat so einiges nicht berechnet er hat dir nur berechnet was die Kasse def. nicht bezahlt! Es fehlt, wenn er es ganz drauf angelegt hätte die Behandlung privat zu machen von der Beratung, der Sprizte die Aufnahmen, die Aufbohrung die Aufbereitung, die Med.-Einlage der Speicheldichte Verschluss… etc. ppp…

Du solltest dir auch dien Kostenvoranschlag anschauen, nur weil es vom Satz anders ist heißt es nicht das es total abweicht. Da gibt es so eien schönen Satz wie : Unvorhersehbare Veränderungen der Schwierigkeit sowie des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen, der Umstände bei der Ausführung oder der Methode können zu Kostenänderungen führen.

Ach ja die Schmerzen an den Zahn hätten bei der Timpuktu-Methode ( Kassenleistung) genauso bzw. noch schneller auftretten können.

Vielen vielen Dank schonmal im Voraus,

Carina

Gurß

Jou is nur je Kanal abrechenbar, somit auch nur 1x je Zahn = 2
x nicht 4x. Wird grundsätzlich nicht von der Krankenkasse
übernommen, was allerdings schade ist, denn dies ermöglicht
eine haargenaue Bearbeitung auf die Kanallänge.

Gut, also ist das schon mal falsch, nur zweimal, statt viermal.

Die 2420 ist die Spülung der Kanäle, die Frage ist was ist die
Begründungsziffer 2? Da muss ein Text dabei stehen.

Im Kleingedruckten 2): „Erhöhter Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand zur besseren Aufbereitung durch Anwendung von Chelatoren abweichend von der Mehrzahl der Behandlungsfälle“

Gespült hat er ganz sicher nicht?

Er hat (ganz normal) mit einer Flüssigkeit in einer Spritze gespült.
Aber laut meinem neuen Arzt hätte diese „Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden“ auch mit einer Art Bohrer/Instrument was aussieht wie ein Bohrer gemacht werden müssen -
und das war nicht.

Du solltest dir auch dien Kostenvoranschlag anschauen, nur
weil es vom Satz anders ist heißt es nicht das es total
abweicht. Da gibt es so eien schönen Satz wie :
Unvorhersehbare Veränderungen der Schwierigkeit sowie des
Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen, der Umstände bei der
Ausführung oder der Methode können zu Kostenänderungen führen.

Ach ja die Schmerzen an den Zahn hätten bei der
Timpuktu-Methode ( Kassenleistung) genauso bzw. noch schneller
auftretten können.

Ich sage nicht das die Schmerzen weder so noch so aufgetreten wären, dagegen sage ich auch nichts. Aber es ist halt so, wären diese Schmerzen nicht aufgetreten, wäre ich jetzt ca. 390,-€ los ohne zu Wissen das das gar nicht hätte sein müssen - und das ärgert mich.
Und die Tatsache das jeweils 4 Kanäle statt jeweils 1 Kanal in Rechnung gestellt wurde, ärgert mich noch mehr.
Ich war eben beim provisorischen Verschließen, in 2 Wochen wird die Behandlung abgeschlossen und ich habe gefragt wie viele Kanäle die 2 Zähne haben und habe gesagt bekommen das es jeweils nur 1 Kanal ist.
2 Kanäle an den vorderen Zähnen gibt es zwar, aber das sind „Exoten“.

Achja, einen Satz wie „Unvorhersehbare Veränderungen…“ habe ich in meinem Behandlungsplan nicht stehen.

Gruß
Carina

Nun dir bleibt dan das du dich beim Rechnungsteller, beschwerst, am besten Schriftlich.

Mit genau diesen Äuserungen die du hier hast.

Gruß

Hallo,

Bezüglich der elektrischen Längenmessung liegt Dein Zahnarzt richtig:
Die GOZ Nr. 2400 kann pro Wurzelkanal und Sitzung maximal 2x berechnet werden.
Nachzulesen im offiziellen Kommentar der Bundeszahnärztekammer (unter www.bzaek.de) unter der entsprechenden Gebührennummer.

Viele Grüße Christian

Hallo,
cih würde nicht „Einspruch“ einlegen, sondern zum Zahnarzt gehen und mir das erklären lassen. Nur er kann Dir sagen, was gemacht worden ist und was nicht. Fragen kostet auf jeden Fall nichts, und falsche Rechnungen kann es immer wieder mal vom Arzt geben, sind auch nur Menschen :wink: