Hallo zusammen,
bin nicht so ganz sicher ob ich hier richtig bin, aber ich versuch es mal.
Angenommen Unternehmen A und B haben einen Vertrag über die Vermietung einer Sache. Dieser verlängert sich automatisch sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Nun stellt A an B die Rechnung für das nächste Quartal und bekommt diese mit dem Hinweis zurück das kein Budget für diese Sache freigegeben ist. (?)
A sieht sich natürlich im Recht da der Vertrag nicht gekündigt würde und B die Sache schließlich auch noch nutzt.
Nun fragt sich A (der im Urlaub war und den Vorgang jetzt erst gesichtet hat) ob es bestimmte Fristen gibt in denen er die Rechnung erneut hätte zustellen müssen (automatisch akzeptiert weil nicht widersprochen oder so) oder ob das unabhängig ist?
Danke und Grüße
Cora
Hi Corinna,
Angenommen Unternehmen A und B haben einen Vertrag über die
Vermietung einer Sache. Dieser verlängert sich automatisch
sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Das sieht nach einem Dauerschuldverhältnis aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Dauerschuldverh%C3%A4ltnis
Nun stellt A an B die Rechnung für das nächste Quartal und
bekommt diese mit dem Hinweis zurück das kein Budget für diese
Sache freigegeben ist. (?)
Könnte man böswillig als „Ich hab jetzt kein Geld mehr.“ auslegen.
A sieht sich natürlich im Recht da der Vertrag nicht gekündigt
würde und B die Sache schließlich auch noch nutzt.
Ist wirklich keine Kündigung eingegangen? Wenn nein, dann bleibt der Vertrag IMHO so bestehen, wie er ist. Wenn kein Budget vorhanden ist, dann muß fristgerecht gekündigt werden. Solange das nicht geschehen ist, kann sich B IMHO nicht aus der Pflicht zur Zahlung befreien.
mfg Ulrich (IANAL)