Hallo,
Rechnungsdatum und Leistungszeitraum sind unabhängig
voneinander. Man kann eine Leistung auch 4 Monate später
abrechnen (theoretisch).
Noch ein Punkt: Rechnungsdatum ist Buchungsdatum. Steuerlich
und bilanztechnisch betrachtet. Jedes Unternehmen hat
Spielregeln und Vorgaben, wann welche Leistung zu buchen ist.
Ob Rechnungsstellung und Versand parallel erfolgt, ist ein
anderes Thema.
Das Unternehmen kann aber nicht frei entscheiden wie es diese wählt. Es gibt z.B. auch die GoB etc die besagen, dass alle Geschäftsvorfälle unter anderem zeitnah zu erfassen sind. Verwendet ein Unternehmen ein automatisches Abrechnungssystem, so finde ich 4 Wochen nicht mehr zeitnah. Es könnte ja auch am 01.02. jemand auf „den Knopf drücken“, damit die Rechnungen erstellt werden. Ich würde dir zustimmen, wenn jede Rechnung noch manuell von nem Sachbearbeiter geschrieben wird, aber das ist ja nicht der Fall
Das beantwortet immer noch nicht das
zurückdatieren auf den 31.01.
Rechnung wird online
empfangen im Kundenportal wird also nichts postalisch
zugesendet
OK, Versand online. Dennoch: Ich kenne Versicherungen, deren
Jahresbeitragsrechnungen 3-4 Wochen nach Fälligkeit versendet
werden. Es liegt nicht an mehreren Wochen Postweg, gewisse
Abteilungen sind zu bestimmten Terminen überlastet, die
Rechnung wird verspätet erstellt (es gibt regelmäßig Ärger mit
den Kunden).
Grüße
Tommy
Wieso gibt es da Ärger?
Verzugszinsen werden ohnehin erst Fällig wenn die Fälligkeit überschritten UND Rechnung zugestellt wurde, es sei denn die Zahlung ist vertraglich wo anders festgelegt (z.b. im Kaufvertrag)
§286 BGB
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet;
Das heisst der Zugang der Rechnung ist Vorraussetzung und dieser Zugang wäre im Zweifel nachzuweisen vom Unternehmen. Das ist zumindest meine Interpretation davon. In diesem Fall, wo die Rechnung erst am 01.03. erstellt wird, komme ich also vorher auch nicht in Verzug, denn vorher ist die Rechnung noch nicht zugegangen