Rechnungen absetzen

Guten tag,

an alle wer-weis-was gemeinde.ich hab lange gesucht aber keine richtige antwort biss jetz gefunden,nun zu meiner frage.

1.darf man als händler überal einkaufen oder nicht z.b auch
bei saturn,onlinshops und die ware teure weiter verkaufen?

2.oder muss ich den händler sagen das ich auch ein händler bin und das teurer weiter verkaufen will wegen rechnung,darf er mir dan verbieten bei ihnen zu kaufen.

3.kann ich die mwst von der rechnung ganz normal absetzen oder muss die rechnung extra händler rechnung sein.wen es da überhaubt einen unterschied gibt ob ich als händler ganz normal in ein geschäft gehe und mir was kaufe und einen ganz normale rechnung bekomme oder steht auf der rechnung was ganz andres drauf wen man sagt das man als händler einkauft.

ich wäre euch sehr,sehr dankbar für antworten.

Hallo Silvan 80,

Du kannst als Händler Deine Ware einkaufen, wo Du willst; nur eine richtige Quittung / Rechnung und Bezahltnachweis mußt Du haben.

Wenn Du nun im Einzelhandel / als Endverbraucher einkaufst, kann ggfs. das Problem der Zuordnung ( Privat – Geschäft ) entstehen.

Wenn Du jedoch gegenüber dem FA beweisen kannst, daß der Einkauf für das Geschäft war ( z. B. 5 Kühlschränke im halben Jahr – die braucht niemand und man hat ja auch einen ), solte es keine Probleme geben.

Dem Verkaufer geht es m. E. nichts an, wer sein Abnehmer ist; wenn er Dir doch auf die Schliche kommt, kann er für die Zukunft Verkäufe an Dich verweigern.

MfG

Stefan Seidel

Hallo

Pardon, aber da habe ich keine Ahnung von!

Viel Erfolg,

hopser6

1.darf man als händler überal einkaufen oder nicht z.b auch
bei saturn,onlinshops und die ware teure weiter verkaufen?

ja

2.oder muss ich den händler sagen das ich auch ein händler bin
und das teurer weiter verkaufen will wegen rechnung,

nein

darf er

mir dan verbieten bei ihnen zu kaufen.

nein

3.kann ich die mwst von der rechnung ganz normal absetzen oder
muss die rechnung extra händler rechnung sein.

ganz normale Rechnung ausstellen lasen: an Mr. xxx Firma yyy Adresse zzzzz auf der Rechnung platzieren

Hallo
Also ich kann dir nur sagen das die Rechnungen andere Rechnungen sein müssen wie die wen man als Privater Konsument einkauft:
Da muss das Datum,die Umsatzsteuer, der Prozentsatz der MWST, der einzelne Wert und natürlich muss noch draufstehen was du gekauft hast und die Steuernr.und eine Rechnnr. (hoffe ich hab nichts vergessen)
Soweit ich informiert bin kannst du auch wo anderst einkaufen und es dann verkaufen aber das Problem wird wohl sein das du das nur in „Haushaltsüblichen“ Mengen bekommen wirst. das heist zum Beispiel einen Pro Haushalt oder so ähnlich.So eine "Händler rechnung bekommst du meines Wissens nur auf Nachfrage an der Kasse solltest du z.b. bei Saturn oder so einkaufen.Wenn du eine Händler rechnung brauchst schaun die oft schon genauer hin wieviel Ware du in deinem Einkaufswagen hast.Ausserdem glaube ich das man bei einem Großhändler evtl oft noch billiger weg kommt wenn man mehrere Sachen einkauft da gibts noch evtl nen Rabatt für dich.
Nun hoffe meine Informationen sind nicht veraltet
LG Mausi123

Hallo silvan,

meines Eráchtens spricht nichts dagegen, nur wenn müssen sich die Händler unter einander sich einig sein, ob die Ware mit MwSt. oder ohne berechnet wird.

Sollte die MwSt. mitberechnet werden kannst du sie auch steuerlich Rechtens machen. Auf der andere Seite muss du aber auch die Umsatzsteuer bedenken, also wäre es hier ratsam, das die Händler keine MwSt. bei Wareneinkauf berechnen.

mfg
Angela06

Hallo Silvan,

zu 1. und 3. also absetzen kannst du jede Rechnung, auf der Name, Anschrift und UST-Nr. des Händlers sowie der Handelsgegenstand und die vereinnahmte Umsatzsteuer stehen, solange du diesen Artikel für deine geschäftliche Tätigkeit nutzt. Und eine solche Rechnung solltest du heutzutage bei jedem Einkauf bekommen. In besonderen Fällen musst du darauf achten, das die Rechnung mit dir in Zusammenhang gebracht werden kann. Entweder, indem dein Name und Anschrift darauf stehen, was du bei einem Elektrohändler sicherlich verlangen kannst. Oder du zahlst mit deiner EC-Karte. Dann ist die Nummer auf der Rechnung vermerkt und lässt sich eindeutig einem Vorgang auf deinem Konto zuordnen.

zu 2. Ich weiss nicht, ob rechtlich eine Widerspruchmöglichkeit für den Händler besteht, wenn du den Artikel weiter verkaufen willst. Das ist wohl eher eine zivilrechtliche Frage.

Etwas anderes wäre noch die Höhe des Einkaufspreises. Wenn du mehr als 400 EUR Netto für einen Gegenstand ausgibst, kannst du im Kaufjahr die UST komplett absetzen, hast aber die Abschreibung über mehrere Jahre. Wenn du den Gegenstand also nicht weiter verkaufst sondern selbst nutzt, solltest du darauf achten.

Gruss traumdeuter

Hallo,
nach meinem Wissen (bin mir aber nicht sicher):

  1. Du darfst überall einkaufen.

  2. Du musst nicht sagen, dass du auch ein Händler bist. Warum auch?

  3. Die MWST kannst du ganz normal absetzten. Eine Händlerrechnung sieht genauso aus wie eine Normale Rechnung.

Mal eine andere Frage: Kauft du dann Waren in sehr vielen Mengen? Wenn ja können die Händler, z.b Saturn usw. schon misstrauisch werden und dich fragen, was du damit vorhast, wenn du dann sagst, dass du auch Händler bist und die Ware teurer verkaufen willst, kann es schon sein, dass sie dir die Ware nicht verkaufen.

Lg
Michelle

Servus.

Ich kann Dir hier keine verbindliche Beratung geben!

Du darfst das einfach weiterverkaufen und kannst die Rechnungen wie sie sind absetzen und die MwSt als Vorsteuer rausrechnen.

Aber natürlich nur, wenn Du dem Kunden dann auch wieder MwSt berechnest.

Ein Gewerbe hast Du ja angemeldet? Sonst darfst Du gar nix davon. (=

hallo angel,
danke schon mal für antwort,aber ist die mwst und umsatzsteuer nicht das selbe nur eine andre bezeichnung.die mwst muss doch drauf stehn sonst begeht der händler steuer hinterziehung.oder?

hallo michelle,

danke schon mal.ja das ist schon problematisch mit dem shops und geschäften.die wärden sicherlich sagen ohhh nein sie sind händler bloss alles liegen lassen obwohl ich weis gar nicht was die wollen weil konkurenz kan ich ja nicht werden weil ich niemals für den gleichen preis bezahlen könnte.

naja

hallo theonlyandy,

danke schon aml für die antwort.

ja genau es ging darum ob ich die mwst als vorsteuer abziehn darf.also ich hatte mir das so gedacht.

ich kauf die ware für:100+19%mwst=119euro bezahlt

ich verkauf die ware für:169euro mit mwst also muss ich ja noch 19% mwst auf die 50euro bzahlen.ist das richtig so.weil die 19% von den 119euro ich ja dan schon als vorsteuer absetze.

aber eine andre frage wäre wie ist das mit der gewährleistung.weil wen man als endkunde eine ware als neue kauft kriegt man 2jare gewährleistung,und so weit ich weis,wen man als händler eine neue ware kauft dan nur 1 jahr gewährleistung?das ist jetz natürlich eine komplizierte sache,ich weis nicht wie das gehn sol.

Hallo silvan,

nein es ist nicht das selbe Umsatzsteuer heisst nicht Mehrwertsteuer.

Mehrwertsteuer bekommst du zurück und Umsatzsteuer muss du zahlen.

Hier ein Beispiel:

Großhändler wie z.B. Metro,Handelshof etc. p.p. vereinbaren mit Wiederverkäufer eine nicht zu zahlende MwSt. dies wird beim Finanzamt hinterlegt. Setzt du sie aber mit Mwst. ab, dann ist es Betrug.

Die Umsatzsteuer richten sich nach deinem montalichen Einnahmen, weil man verkauft die Ware ja nicht für das Geld was man dafür gegeben hat, macht Sinn. Nur die UmSt. sind höher als das was du vom Finanzamt als MwSt.zurückerstattet bekommst.(Verrechnet)

Deswegen sollte man so viel wie möglich absetzen.

mfg
Angela06

Guten Tag,

  1. ja, wenn man einen Kunden findet, der es teuer kauft statt bei Saturn, onlineshops selber billig…

  2. nein, aber man braucht eine Gewerbeanmeldung beim Finanzamt

  3. MwSt absetzen? Die Einkaufsrechnung muß ab einem Warenwert über 150,- € (netto) den Namen und die Anschrift des erhaltenen Unternehmers enthalten, ansonsten darf keine Vorsteuer gezogen werden. Als Unternehmer muß man aber die auf den eigenen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, bitte einen Gründer- oder Selbständigenkurs bei der Volkshochschule belegen, bevor man sich selbständig macht, da wird einem alles beigebracht (vor allem, wenn nicht viel Vorwissen vorhanden).

Viele Grüße!

Hallo,

zu 1. natürlich dürfen sie als gewerblicher Händler überall einkaufen.

zu 2. Sie müssen sich nicht als Händler erkennen zu geben.

zu 3. Thema MWSt ist seht komplex. GRundsätzlich git es zwei Möglichkeiten.
Entweder sind Ihre Umsätze kleiner als 17.500 € im Jahr, dann können Sie (Option) die Ihnen in Rechnung gestellte MWSt als sog. Vorsteuer beim Finanzamt
zurückholen, gleichzeitig müssen Sie die MWSt aus den Erlösen abführen.
Sollten Ihre Umsätze größer als 17.500 € sein, dann müssen Sie MWSt für Ihre Umsätze abführen und haben gleichzeitig den Vorsteuer-Abzug beim Finanzamt.

In allen Fällen rate ich Ihnen Kontakt zu einem Steuerberater / Finanzamt aufzunehmen oder ein entsprechendes Seminar bei der VHS zu besuchen

MFG

Hallo,

zu 1.: Man darf überall einkaufen. Rechnung oder Quittung reicht - wenn man ersehen kann was gekauft worden ist. Und am besten getrennt von den privaten Einkäufen.

zu 2.: Nein

zu 3.: Das weiß ich nicht.

Gruß

zu frage eins und 2 als händler kann man sich die ware kaufen wo man will die frage ist nur ob man das teurer los wird die käufer gucken auch auf iich sag mal schnäpchen.
zu 3 die mwst kann man immer absetzten muss die aber wieder auch zurückzahlen

Hallo,silvan80

Einkaufen kannst du überall und deine Sachen auch mit Gewinn wieder weiterverkaufen. ABER du musst es als Gewerbe anmelden und für den Gewinn musst du STEUER zahlen.z.B. du verkaufts bei Ebay mehr als 500 Artikel im Jahr dann wird das Finanzamt auf dich aufmerksam,hast du dann das Gewerbe nicht angemeldet dann kann dir eine Strafe von 10000.-€ und mehr verdonnert werden(bei nicht bezahlen sogar Gefängnis).

zu Frage 2:Es gibt Händler die von Händler zu Händler noch mehr Rabatt geben aber nicht viele.

zu Frage 3: Solltest du so einen Handel betreiben, rate ich dir einen Steuerberater aufzusuchen die Steuer viertel/halbjährlich machen zu lassen, denn dann hast du vom Finanzamt deine Ruhe.
Vor allem die 1-2 Jahre.Am besten den Steuerberater in dieser Zeit genau zuschauen was der alles absetzt, denn als privater kennt man viele Tricks nicht was die alles absetzen. Später kannst du ja dann eventuell die Steuer selber machen.

Gruß
monika61

Hallo silvan,

sorry, dass ich jetzt erst antworte! Du kannst überall einkaufen, wo du möchtest. WIchtig ist, dass Du eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer hast, was aber eigentlich überall üblich ist.

Viele Grüße
benhed