Rechnungen an die ARGE

Liebe Experten,

mir fällt noch eine Frage ein:

Die ARGE und auch die Träger der Sozialversicherung u.a. sind ja umsatzsteuerbefreit. Wenn nun jemand ein Projekt von zum Beispiel der ARGE erhält, nachdem personenbezogen ein monatlicher Betrag der ARGE in Rechnung gestellt werden kann - ist das dann umsatzsteuerpflichtig?
Gehen wir davon aus, dass der Rechnungssteller nicht umsatzsteuerbefreit ist.

Vielen Dank!
Anna

Es kommt hier drauf an, welche Leistung erbracht wird. Bei Unterricht kommt ggf. § 4 Nr. 21 UStG in Betracht.