Rechnungen an nicht-eumitglieder

Hallo!
Ich habe in Deutschland einen kleinen Dienstleistungsbetrieb im Handwerksbereich. Nun hat sich ergeben, das ich zusätzlich an einem Projekt in Norwegen teilnehmen kann.Es soll das größte Wikingerschiff der Welt gebaut werden und ich würde zusammen mit neun weiteren norwegischen Bootsbauern alle zwei Wochen daran arbbeiten.Jetzt bin ich nicht sicher wie meine Rechnung aussehen muss(Umsatzsteuer),da der Auftraggeber eine norwegische Firma ist und ich nur meine Arbeitskraft und mein Fachwissen zur Verfügung stelle.Ich würde mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen kann.Vielen Dank!
Stephan

hallo stephan,

frag doch am besten mal deinen steuerberater.
ich würde dir empfehlen, die rechnung ohne umsatzsteuer auszustellen.

mfg jan schaarschmidt

hallo Stephan, du schreibst eine ganz normale Rechnung mit der deutschen MwSt,da deine Firma ja in Deutschland ansässig ist, nehme ich an.Schreibe sie auf englisch, das vereinfacht die Sache.Du weist die MwSteuer aus und der Auftraggeber muss dann deine Dienstleistung verzollen.Soweit ich weis, musst du alle Maschinen und Materialien, die du mitbringst,in Norwegen verzollen und bekommst dann das Geld wieder, wenn du sie wieder ausführst. Ausnahme ist, wenn du die Maschinen weniger als 3 Wochen in Norwegen hast.
Nähere Auskünfte bekommst du bei der Deutsch - Norwegischen Handelskammer( siehe link)
Bei Übersetzungen kann ich dir gern behilflich sein.

viel Spass beim Schiffsbau und schicke mir mal ein paar Fotos. Grüße Klaus

http://norwegen.ahk.de/

Vielen Dank für die schnelle Antwort.Ich mir dann mal einen Fiskalvertreter bei der Handelskammer suchen.
Gruß Stephan!

http:/www.vikingking.com

Hallo !
Meinen Steuerberater habe ich schon gefragt. Der hat mir erzählt, ich muß 3 mal Steuern zahlen und sollte mich lieber anstellen lassen. Jetzt frage ich erst einen Fiskalvertreter in Norwegen.

Vielen Dank!
Gruß Stephan

Hallo!

Ich darf Ihre Frage nicht beantworten. Aber auch Ihre Frage ist so nicht zu beantworten. Es lässt sich so nicht feststellen wo der Ort der Leistung ist. Versuchen Sie das doch zu konkretisieren, wann Sie was wo tun müssen. Fragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach, dass wäre Ihre erste Möglichkeit. Ferner können Sie sich auch an die Sachverständigen der Oberfinanzdirektion Ihre Bundeslandes. Da mit den Umsatzsteuerspezialisten sprechen. In der Regel ist die OFD in der jeweiligen Landeshauptstadt. Drittens können Sie sich natürlich für eine kurze Beratung an einen Steuerberater wenden, dieses kostet zwar wird sich aber lohnen.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk-D. Hansmann

Hallo Ukrane,

da Sie kein eigenes Material mitliefern, erbringen Sie an den Norweger eine sonstige Leistung (Werkleistung). Dabei richtet sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG2010. Hiernach wird die Leistung in Norwegen erbracht. Die Leistung ist also in Norwegen nach norwegischem USt-Recht umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. - Für Deutschland haben Sie in Ihrer Umsatzsteuererklärung einen nichsteuerbaren Umsatz zu erklären, bei dem keine deutsche Umsatzsteuer entsteht.

Die Rechnung nach Norwegen schreiben Sie ohne Umsatzsteuerausweis. In Norwegen müsste es einen ähnlichen Paragrafen, wie bei uns den § 13 b UStG geben. Diesen Paragrafen aus Norwegen müssen Sie auf Ihrer Rechnung vermerken. Hiernach geht die Umsatzsteuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (Norwegischen Kunden) über. D. h. die norwegische Firma muß Ihren Umsatz bei ihrer eigenen USt-Erklärung in Norwegen gem. § 13 b UStG (norwegisch, wohl eine andere Fundstelle) als Umsatz erklären und hätte gegebenenfalls einen Vorsteuerabzug nach norwegischem Recht. - Sprechen Sie mit Ihrem Auftraggeber, welchen norwegischen Paragraphen Sie auf Ihrer Rechnung erwähnen sollen, der unserem deutschen § 13 b UStG entspricht.

Viel Erfolg!

Viele Grüße, Moni

Die Frage hatte ich schon mal beantwortet, nun steht sie wieder als unbeantwortet im Profil :-/