Hallo Janine,
ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen
kann. Ich habe mich vor kurzem selbständig gemacht
(Textil-Handel).
Gratulation!
Jetzt habe ich mir auch schon ein paar Sachen
raus gesucht und muss mir eine Rechnung schreiben.
Das klingt jetzt etwas verwirrend???
Kann man das so erklären:
Du hast mit der Absicht die Textilien zu verkaufen, eben diese erworben. Nun haben dir aber einige Artikel gefallen welche du behalten möchtest? Liege ich richtig?
Die Artikel die dir gefallen haben behälst du für dich und ziehst sie von der Rechnung ab, die du dem Finanzamt als Ausgabe vorlegen wolltest. Soviel ich weiss kannst du nicht deine Firma und dein Kunde sein. Sollte ich hier jedoch falsch liegen so bitte ich die anderen User mich zu korrigieren.
(Ich weiss, dass ich nicht unter dem Einkaufspreis verkaufen darf.)
Selbstverständlich darfst du unter dem EK verkaufen. Was auch viele Grossfirmen tun, um Kunden langfristig zu gewinnen. Du kannst deine Ware sogar verschenken. Es wird dir vielleicht ein Vorschlag gemacht welche Marge du für deine Ware (bei Textilien 180%) verlangen könntest, aber die Entscheidung über den Preis fällst immer noch du.
Bei Ladenhütern ist man froh, wenn sie überhaupt abgenommen werden 
Ein erfolgreiches Geschäft
wünscht
Krümel