Hallo!
Ich probiere es jetzt noch einmal:
Folgendes Beispiel:
Person A hat vor kurzem die EÜR und Umsatzsteuer-Jahresmeldung für 2009 abgegeben.
Jetzt ist Person A aufgefallen, dass 2 kleinere Rechnungen (jeweils unter 100 Euro) vergessen wurden zu buchen.
Kann Person A diese Rechnungen jetzt einfach in 2010 buchen?
Was würde bei einer Prüfung passieren?