Aufgrund welcher Grundlage gibt es in so einem Fall Ärger?
Person A hat doch niemandem geschadet. Erst recht nicht dem
Finanzamt.
=> doch, weil er wissentlich falsche Angaben gemacht hat, auch wenn er im ersten Schritt etwas vergessen hat
Im Gegenteil, dass Finanzamt hatte 1 Jahr länger Geld zur
Verfügung um damit zu arbeiten.
=> darum geht es aber nicht, sondern um korrekte Angaben
Wie sieht denn dieser Ärger aus? Gibt es für so einen Fall
eine Strafe, oder wird der Betrag einfach nachträglich wieder
versteuert?
=> kommt darauf an, ob es die einzigen Fehler sind, die er gemacht hat und ob man ihm dann Vorsatz nachweisen kann. Das klärt sich aber erst bei der Prüfung.
vor kurzem die EÜR und Umsatzsteuer-Jahresmeldung abgegeben.
Das hört sich also an, als ob noch keine Bescheide da sind. Dann kann man die Rechnungen, wenn Sie denn auch in 2009 bezahlt sind, noch problemlos nachreichen.
Dann werden sie auch in der richtigen Periode erfasst.
Und aufgrund welcher Änderungsvorschrift soll geändert werden
(wenn denn schon Bescheide vorliegen?)
In der Ausgangsfrage steht doch klar und deutlich: VOR KURZEM seien die Erklärungen erst abgegeben worden - also nichts von Bescheiden, die schon da sind!
Und der „Unsinn“ sollte bedeuten, dass es wohl kaum "Ärger mit dem FA gibt, wenn nach Belege noch mal nachreicht! - siehe „expertobe“ ,
Ich habe geschrieben, dass es dann Ärger gibt, wenn man Belege aus 2009 in 2010 bucht. Und was ist daran bitte Unsinn?
Und was mit „vor Kurzem“ gemeint ist, ist reine Spekulation. Und somit ist auch die Möglichkeit, Belege nachzureichen, spekulativ. Und Belege einfach nachreichen? Na, da glaube ich doch eher, dass das was was barul76 geschrieben hat, mehr Sinn macht…