Rechnungen aus 2009 in 2010 buchen?

Hallo!

Ich probiere es jetzt noch einmal:

Folgendes Beispiel:

Person A hat vor kurzem die EÜR und Umsatzsteuer-Jahresmeldung für 2009 abgegeben.

Jetzt ist Person A aufgefallen, dass 2 kleinere Rechnungen (jeweils unter 100 Euro) vergessen wurden zu buchen.

Kann Person A diese Rechnungen jetzt einfach in 2010 buchen?

Was würde bei einer Prüfung passieren?

Kann Person A diese Rechnungen jetzt einfach in 2010 buchen?

=> Wenn diese nicht 2010 ge- oder bezahlt wurden, nein

Was würde bei einer Prüfung passieren?

=> gibt es trotzdem Ärger, auch wenn es nur kleine Beträge sind

Danke für die schnelle Antwort.

Aufgrund welcher Grundlage gibt es in so einem Fall Ärger?
Person A hat doch niemandem geschadet. Erst recht nicht dem Finanzamt.

Im Gegenteil, dass Finanzamt hatte 1 Jahr länger Geld zur Verfügung um damit zu arbeiten.

Wie sieht denn dieser Ärger aus? Gibt es für so einen Fall eine Strafe, oder wird der Betrag einfach nachträglich wieder versteuert?

Danke für die schnelle Antwort.

Aufgrund welcher Grundlage gibt es in so einem Fall Ärger?
Person A hat doch niemandem geschadet. Erst recht nicht dem
Finanzamt.

=> doch, weil er wissentlich falsche Angaben gemacht hat, auch wenn er im ersten Schritt etwas vergessen hat

Im Gegenteil, dass Finanzamt hatte 1 Jahr länger Geld zur
Verfügung um damit zu arbeiten.

=> darum geht es aber nicht, sondern um korrekte Angaben

Wie sieht denn dieser Ärger aus? Gibt es für so einen Fall
eine Strafe, oder wird der Betrag einfach nachträglich wieder
versteuert?

=> kommt darauf an, ob es die einzigen Fehler sind, die er gemacht hat und ob man ihm dann Vorsatz nachweisen kann. Das klärt sich aber erst bei der Prüfung.

Einfach korrigierte EÜR + UStE abgeben
Hi !

vor kurzem die EÜR und Umsatzsteuer-Jahresmeldung abgegeben.

Das hört sich also an, als ob noch keine Bescheide da sind. Dann kann man die Rechnungen, wenn Sie denn auch in 2009 bezahlt sind, noch problemlos nachreichen.

Dann werden sie auch in der richtigen Periode erfasst.

BARUL76

.

=> gibt es trotzdem Ärger, auch wenn es nur kleine Beträge
sind

DAS ist ja wohl völlig aus der Luft gegriffen, verbreiten Sie nicht solchen Unsinn!

Ausgaben aus 2009 können NUR 209 abgesetzt werden, also einfach nacmelden!

E.

1 Like

Und ändern Sie gefälligst Ihren arroganten und überheblichen Tonfall, Frau Kollegin!
Das ist nicht aus der Luft gegriffen.

=> gibt es trotzdem Ärger, auch wenn es nur kleine Beträge
sind

DAS ist ja wohl völlig aus der Luft gegriffen, verbreiten Sie
nicht solchen Unsinn!

Hm, ich hab gesucht-und konnte keinen Unsinn finden?!

Ausgaben aus 2009 können NUR 209 abgesetzt werden, also
einfach nacmelden!

Und aufgrund welcher Änderungsvorschrift soll geändert werden (wenn denn schon Bescheide vorliegen?)

1 Like

Ausgaben aus 2009 können NUR 209 abgesetzt werden, also
einfach nacmelden!

Und aufgrund welcher Änderungsvorschrift soll geändert werden
(wenn denn schon Bescheide vorliegen?)

Das würde mich auch interessieren…

Und aufgrund welcher Änderungsvorschrift soll geändert werden
(wenn denn schon Bescheide vorliegen?)

In der Ausgangsfrage steht doch klar und deutlich: VOR KURZEM seien die Erklärungen erst abgegeben worden - also nichts von Bescheiden, die schon da sind!

Und der „Unsinn“ sollte bedeuten, dass es wohl kaum "Ärger mit dem FA gibt, wenn nach Belege noch mal nachreicht! - siehe „expertobe“ ,

E.

Lesen und verstehen hilft, Frau Kollegin…

Ich habe geschrieben, dass es dann Ärger gibt, wenn man Belege aus 2009 in 2010 bucht. Und was ist daran bitte Unsinn?

Und was mit „vor Kurzem“ gemeint ist, ist reine Spekulation. Und somit ist auch die Möglichkeit, Belege nachzureichen, spekulativ. Und Belege einfach nachreichen? Na, da glaube ich doch eher, dass das was was barul76 geschrieben hat, mehr Sinn macht…

1 Like

Und ändern Sie gefälligst Ihren arroganten und überheblichen
Tonfall, Frau Kollegin!
Das ist nicht aus der Luft gegriffen.

Das solltest Du doch inzwischen wissen dass das ihr Standard-Tonfall ist :smile:

3 Like