Im Zuge einer Existenzgründungs-Vorbereitung als Freiberuflerin (im Bereich Medien/Grafik) muss ich mich nun auch intensiv mit dem Thema „Rechnungen ausstellen“ und „Umsatzsteuer“ befassen, und gerate dabei gerade ziemlich in Verwirrung.
Beispiel: Angenommen, es soll eine Leistung angeboten werden, die eine Pauschale von 295,- EUR beinhaltet. Das wäre dann sozusagen der Bruttobetrag, und 19% Umsatzsteuer davon wären demnach 56,05 EUR. Dass heißt, abzüglich der 19% läge der Verdienst bei 238,95.
Oder muss alles ganz anders berechnet werden, denn wenn der Betrag 238,95 EUR der Nettobetrag wäre und 19% von diesem Betrag dazugerechnet würden, betrüge die Umsatzssteuer lediglich 45,40.
Also, die Frage ist eigentlich, wie bzw. wovon die 19% berechnet werden müssen. -
Noch eine andere Frage: Weiß zufälligerweise jemand, ob Fördergelder für künstlerische Projekte versteuert werden müssen?
Hallo
Ich glaub, hier handelt es sich eher um ein mathematisches Problem
Aber das kriegen wir schon hin.
Also, wenn die Pauschale 295€ der Bruttopreis sein soll, entspricht dies 119% (bei ermäßigtem Steuersatz entsprechend 107%). 100% wären demnach 247,90€ (das „Nettoentgelt“) und die USt beträgt 47,10€.
Vielleicht wär bzgl. Rechnungsausstellung noch ein Blick in § 14 (4) Umsatzsteuergesetz interessant (dort steht, was so alles in eine Rechnung rein muss).
zur 2. Frage: Kommt darauf an, nach welcher Vorschrift/Regelung der Zuschuss gewährt wird (z.B. der Existenzgründerzuschuss nach SGB III ist steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG).
Beispiel: Angenommen, es soll eine Leistung angeboten werden,
die eine Pauschale von 295,- EUR beinhaltet. Das wäre dann
sozusagen der Bruttobetrag, und 19% Umsatzsteuer davon wären
demnach 56,05 EUR. Dass heißt, abzüglich der 19% läge der
Verdienst bei 238,95.