hallo,
da länger nicht gemacht, bin ich grad nicht mehr auf dem neuesten stand: wenn ich meine arztrechungen bei der beihilfe einreichen will, reicht es dann, NUR die rechnungen bei der beihilfestelle meiner stadt einzureichen? früher gab es da ein formular und ich habe gehört, das sei nicht mehr nötig.
und hat die beihilfe auch zeitliche fristen, innerhalb derer man seine rechnungen einreichen muss, damit die ihren teil noch übernimmt?
danke schon mal
und
gruß,
nina
hallo Nina,
ob die Beihilfestelle Deines Dienstherren entgegenkommend auf die
an sich erforderlichen Formulare verzichtet, kann man Dir nur dort
sagen.
Üblicherweise sind die Aufwendungen innerhalb eines Jahres nach entstehen zu beantragen. Für BUNDESBEIHILFE siehe § 17 der BHV
http://www.pkv.de/downloads/BEIHILFEVORSCHRIFTEN%202…
Gruß
Joerg Koenig
da länger nicht gemacht, bin ich grad nicht mehr auf dem
neuesten stand: wenn ich meine arztrechungen bei der beihilfe
einreichen will, reicht es dann, NUR die rechnungen bei der
beihilfestelle meiner stadt einzureichen? früher gab es da ein
formular und ich habe gehört, das sei nicht mehr nötig.
Das wird überall anders gehandhabt. Bitte direkt bei der zuständigen Stelle nachfragen.
und hat die beihilfe auch zeitliche fristen, innerhalb derer
man seine rechnungen einreichen muss, damit die ihren teil
noch übernimmt?
Auch da gibt es unterschiedliche Regelungen. Zum Teil kann man erst ab einem bestimmten Betrag einreichen, es sei denn, die Rechnung ist älter als ein Jahr. Aber auch deswegen bitte einfach kurz bei der zuständiegn Stelle nachfragen.
Benni
Hallo,
Zum Teil kann man
erst ab einem bestimmten Betrag einreichen, es sei denn, die
Rechnung ist älter als ein Jahr.
Prima, wenn die Fragestellerin ein Jahr wartet, sind die Kosten verjährt und sie kann ihre Rechnungen besser gleich in den Ofen geben, so haben
diese dann wenigstens einen wärmenden Wert.
Sorry, bereits die Antworten zum Thema PKV deuteten nicht auf viel Sachkenntnis hin. Vielleicht etwas zurückhaltender sein? Wäre prima und ist nicht bös gemeint.
Vielen Dank und Gruß
Jörg König
Prima, wenn die Fragestellerin ein Jahr wartet, sind die
Kosten verjährt und sie kann ihre Rechnungen besser gleich in
den Ofen geben, so haben
diese dann wenigstens einen wärmenden Wert.
Richtig, und was schrieb ich wohl deshalb nach jedem Absatz? Na? Wenn Du schon zitierst, dann bitte richtig.
Sorry, bereits die Antworten zum Thema PKV deuteten nicht auf
viel Sachkenntnis hin.
Da bin ich ganz anderer Meinung.
Benni
Hallo,
Zum Teil kann man
erst ab einem bestimmten Betrag einreichen, es sei denn, die
Rechnung ist älter als ein Jahr.
Prima, wenn die Fragestellerin ein Jahr wartet, sind die
Kosten verjährt und sie kann ihre Rechnungen besser gleich in
den Ofen geben, so haben
diese dann wenigstens einen wärmenden Wert.
Sorry, bereits die Antworten zum Thema PKV deuteten nicht auf
viel Sachkenntnis hin. Vielleicht etwas zurückhaltender sein?
Wäre prima und ist nicht bös gemeint.
In diesem einen Fall sind die Antworten erstmals richtig! Also mäßige Dich!