Rechnungen im Ausland stellen

Hallo,

Weiß jemand von euch ob man mit einem, in Deutschland angemeldetem Gewerbe, eine Rechnung im Ausland stellen darf? Also in meinem speziellen Fall, würde sich die Frage auf USA beziehen. Dürfte ich, wenn ich dort drüben eine Dienstleistung verrichtet habe eine Rechnung über diese stellen? Und wenn ja mit dem Amerikanischen Steuersatz oder dem Deutschen?

Vielen dank schon mal im Voraus.

Gruß

Servus David,

selbstverständlich kann ein Unternehmer, der im Ausland tätig war, seine Leistung in Rechnung stellen.

Hinsichtlich Ertragsteuern ist sein Ertrag da, wo er sitzt und steuerpflichtig ist.

Hinsichtlich Umsatzsteuer kann es unterschiedliche Fälle geben. Der Ort der Leistung kann Deutschland oder das Land sein, wo der Empfänger der Leistung sitzt. Das hängt von der Art der Leistung ab und davon, ob der Empfänger der Leistung ein Unternehmer ist oder nicht. Ohne diese Teile des Sachverhaltes zu kennen, muss man die Frage offen lassen.

Falls Dich die Beurteilung der Frage interessiert, bitte ich Dich, sie so vorzulegen, wie Du das beim Absetzen Deines Postings versprochen hast.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die schnelle Antwort MM, ich habe mich gefreut!

Der Fall sieht folgender Maßen aus. Ich bin in Verhandlung mit einem in KY, USA ansässigen Unternehmen über einen Auftrag der die Planung und Durchführung der IT-Infrastruktur des Unternehmens beinhaltet. (Anschaffung und Implementierung). Des Weiteren werde ich in einem Jahr für einen Zeitraum von 8 Monaten mein Studium dort Fortsetzen und habe Interesse, währenddessen einige Aufträge, selbiger Art, für Unternehmen aber auch Privatpersonen auszuführen.

Wie genau ist meine Rechtslage? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein im Ausland sitzendes Unternehmen, ohne in Deutschland angemeldet zu sein, Dienstleistungen in Deutschland verrichten darf! Deshalb auch meine Frage, ob ich diesen Auftrag einfach ausführen darf oder ob ich ein Gewerbe in USA anmelden muss, während der Zeit die ich dort drüben bin. Evt. Andere Formalitäten?

Da ich eine USt-IdNr. Nummer besitze, gibt es nach meinem Wissen innerhalb Europas wenige Komplikationen. Gilt dies für USA auch?

Grüße

DR

Der Fall sieht folgender Maßen aus. Ich bin in Verhandlung mit
einem in KY, USA ansässigen Unternehmen über einen Auftrag der
die Planung und Durchführung der IT-Infrastruktur des
Unternehmens beinhaltet. (Anschaffung und Implementierung).

Solange Du von Deutschland aus nichts anderes machst, als Dienstleistunghandlungen vorzunehmen, deren Ergebnis in den USA liegt, zu erbringen, brauchst du nicht mehr zu tun, als den regelmäßig Rechnungen zu schreiben. UsT. fällt zumindest in meinem Geschäftsbesorgungsbereich nicht nicht an und ich vermute, dass das bei Deinen Leistungen genauso sein wird.

Des Weiteren werde ich in einem Jahr für einen Zeitraum von 8
Monaten mein Studium dort Fortsetzen und habe Interesse,
währenddessen einige Aufträge, selbiger Art, für Unternehmen
aber auch Privatpersonen auszuführen.

Wie genau ist meine Rechtslage? Ich kann mir kaum vorstellen,
dass ein im Ausland sitzendes Unternehmen, ohne in Deutschland
angemeldet zu sein, Dienstleistungen in Deutschland verrichten
darf!

Doch natürlich. EU-Dienstleistungfreitheit bzw. Deutsch-Amerikanischer Freundschaftsvertrag. Problematisch wird es erst, wenn ein gewisser Zeitrahmen überschritten wird. Bei Handwerkern innerhalb der EU glaube ich drei Monate.

Deshalb auch meine Frage, ob ich diesen Auftrag einfach

ausführen darf oder ob ich ein Gewerbe in USA anmelden muss,
während der Zeit die ich dort drüben bin. Evt. Andere
Formalitäten?

Ja, dein Problem ist nicht vorrangig irgendeine Gewerbeaufsicht, die es in der in Deutschland bekannten Form nicht gibt, sondern das Einwanderungsrecht. Die Einreise über ein Studentenvisum verbietet Dir zunächst einmal jede Art von selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit.

Du müsstest entweder versuchen über deine US-Auftraggeber irgendeine Form von begrenztem Business-Visa zu erlangen -(wollen die meistens nicht: Angst vor dem INS und sie müssen darlegen, warum sie keinen US-Auftraggeber finden können)- oder versuchen deine Tätigkeit in irgendeiner Form über die Universität als zeitlich begrenztes Praktikum auszugeben. Abhängig vom Fachbereich setzt auch das aber meistens voraus, dass dein Studium dort bereits abgeschlossen ist.

Viel Spaß und hab´ne gute Zeit A.