Rechnungen im Jahr der Unternehmensgründung

Hallo zusammen,

ein Freund von mir hat folgende zwei Problem:
Er hat im Juni diesen Jahres nebenberuflich ein Unternemhen gegründet und bei dem Fragebogen vom Finanzamt angegeben, dass er an der Regelbesteuerung teilnehmen möchte. Damit war das Thema zunächst gegessen. Nun hat er in der vergangenen Woche eine Aufforderung bekommen, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate Juni - Dezember kurzfristig abzugeben.
Das ist auch nicht so unbedingt das Problem (obwohl er sowas noch nie gemacht hat). Im Jahr der Gründung können ja auch Ausgaben geltend gemacht werden, die vor Juni angefallen sind. In welche Umsatzsteuer-Voranmeldung werden diese Kosten erfasst? In der Juni-Version? Oder am Jahresende im Lohnsteuer-Jahresausgleich?

Das zweite Problem ist folgendes:
Er hat sich im Januar diesen Jahres ein neues (zweites) Auto gekauft und möchte dies ausschließlich für Fahrten für das Unternehmen benutzen. Für ggf. anfallende private Fahrten wird ein Fahrtenbuch geführt. Wie und wo wird nun die Umsatzsteuer für den PKW-Kauf geltend gemacht? In der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar? Wie sieht es hier mit der Abschreibung für das KFZ aus? Einmal jährlich oder proportional monatlich? Wie werden die privaten Fahrten abgerechnet? Diese müssen ja irgendwie versteuert werden.

Vielleicht könnt ihr ihm ja helfen.

Gruß
Fraenz

Hi,

diese Frage ist ein Sammelsurium aus dem deutschen Steuerrecht.

Die Vorkenntnisse, die die Fragestellung beinhaltet, lassen vermuten, dass es dringend angeraten ist, einen Steuerberater aufzusuchen !

Der sonst immer gerne hilft

Peter

Hallo,
also:
1.)die Vorsteuern für die Gründungskosten kann er im Juni gleich gleich in die Umsatzsteuer-Voranmeldung packen.
Im Lohnsteuerjahresausgleich hat das alles gar nichts zu suchen, er muss eine Einkommensteuererklarung abgeben, in welcher der Überschuß/Gewinn der Einkommensteuer unterworfen wird UND eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

  1. Die Vorsteuer für das Auto kann der in der Voranmeldung Januar holen.
    Dann muss er monatlich die private Nutung in der Voranmeldung anmelden, kann er zunächst schätzen und am Jahresende genau ausrechnen und die Differenz in der Umsatzsteuererklärung berücksichtigen.
    Einkommensteuerlich ist die privatnutzung natütlich auch zu versteuern.
    Aber stimmt schon: Unternehmensgründung ohne Steuerberater ist nicht sonderlich sinnvoll.